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News: Bundeskartellamt erwacht

Verfahren gegen Facebook wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch

Michael Nickles / 65 Antworten / Flachansicht Nickles
Sitz des Bundeskartellamts in Bonn. (Foto: Bundeskartellamt)

Das Bundeskartellamt verdächtigt Facebook des Marktmachtmissbrauchs durch Datenschutzverstöße und hat deshalb ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Die Behörde meldet (Originaltext):

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Facebook Inc., USA, die irische Tochter des Unternehmens sowie die Facebook Germany GmbH, Hamburg, eingeleitet. Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.

Es besteht der Anfangsverdacht, dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens ist gleichzeitig auch kartellrechtlich relevant. Im vorliegenden Fall könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen. Das Bundeskartellamt wird unter anderem überprüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht.

Andreas Mundt. (Foto: Bundeskartellamt)

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: "Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten. Dazu gehört es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden."

Vorbehaltlich des Ergebnisses weiterer Markterhebungen hat das Bundeskartellamt Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem gesondert abzugrenzenden Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Facebook erhebt von seinen Nutzern in großem Umfang persönliche Daten aus verschiedensten Quellen.

Durch die Bildung von Nutzerprofilen ermöglicht das Unternehmen Werbekunden ein zielgenaues Werben. Um den Zugang zum sozialen Netzwerk zu erhalten, muss der Nutzer zunächst in diese Datenerhebung und -nutzung einwilligen, indem er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt.

Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht. Soweit ein Zusammenhang mit der Marktbeherrschung besteht, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.

Das Bundeskartellamt führt das Verfahren in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten.

Michael Nickles meint:
Facebooks dreckige Masche: Email-Kontakte kriegten eine Mail mit dem Betreff, dass sie ein Bekannter zu Facebook eingeladen habe. Dabei wussten die "Bekannten" meist garnichts von Einladungen beziehungsweise der Email-Lawine, die sich durch Facebook automatisch ausgelöst haben. Reagierte ein per Email Belästigter nicht, dann wurde er wiederholt mit "Erinnerungen" gequengelt.

Mit der "Facebook"-Pest leben wir jetzt seit 10 Jahren. Die meisten Nutzer von Facebook un dessen "Randgeschäften" wie Whatsapp wissen vermutlich schon gar nicht mehr, wie Facebook binnen kürzester Zeit weltweit so populär geworden ist: durch unverschämten Datenmissbrauch von erster Sekunde an.

Nutzer wurden dazu verlockt Facebook die kompletten Email-Adressen ihres Systems (=Freunde) rüberzulassen.

Die meisten waren sich wohl gar nicht darüber im Klaren, dass sie damit eine irre "Email-Lawine" losgetreten haben. Alle übermittelten Email-Kontakte haben dann halt eine "wichtige" Email  gekriegt, dass sie eine "persönliche Einladung" eines Freundes zu Facebook haben, dort dringend hin müssen. Mit dieser billigen Masche hat Facebook ratzfatz Millionen Menschen eingefangen.

Längst braucht Facebook diese schäbige Vorgehensweise nicht mehr, weil die im Internet aktive Menschheit größtenteil bereits assimiliert ist. Und jetzt, über 10 Jahre später, flennt eine deutsche Behörde rum wegen Marktmachtmissbrauchs durch Datenschutzverstöße - zum Totlachen.

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Olaf19 Xdata „Hast ja recht. Bin kein Facebook Hasser, die unverhohlene apodiktische Art von Facebook nichts zu löschen ist doch aber ...“
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Art von Facebook nichts zu löschen ist doch aber Hardcore auf die viel zu spät, eigentlich bis heute garnicht reagiert wurde.

Darauf kann man auch nicht reagieren. Die können löschen so viel sie wollen, irgendwo schlummert immer noch eine Kopie.

Selbst nach dem Tode des Users wird versucht  dies auch noch zu "vererben".

Naja, das ist aber auch nicht ganz so einfach. Es ist ja nicht das Gleiche, ob jemand sich bei Facebook abmeldet, weil er keinen Bock mehr hat – oder ob er verstirbt. Dann quasi automatisch alles plattzumachen, wäre fragwürdig.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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