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ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheide

Michael Nickles / 114 Antworten / Flachansicht Nickles

Zwischenzeitlich habe ich meine unfreiwillige Brieffreundschaft mit dem ARD/ZDF-Beitragsservice fortgesetzt, die eigentlich "Musterbrief-Freundschaft" heißen müsste, weil es langsam richtig blöd wird: der Service rattert mit seiner Maschine aus Textbausteinen generierte Forderungen raus und ich schicke immer die gleichen Widerspruchs-Schreiben mit angepassten Zahlen zurück.

Wie kürzlich berichtet, schickt die GEZ 2.0 inzwischen sogenannte Festsetzungsbescheide raus. Wie bereits im vorherigen Beitrag gesagt: diese Festsetzungsbescheide sind nur eine neue Bezeichnung für die alten Gebühren-/Beitragsbescheide. Sie sind lediglich schärfer formuliert, an der nötigen Vorgehensweise für Verweigerer ändert sich aber nichts.

Hier ein direkter Vergleich zwischen der alten und der neuen Bescheidvariante:

Bild. Links alter Gebühren-/Beitragsbescheid und rechts neuer Festsetzungsbescheid. Beide unterscheiden sich nur in Details, meinen die gleiche Sache, erfordern die identische Vorgehensweise.

Um Verweigerer mit Verwirrung zu foltern wurden die Bezeichungen geändert. Einst hieß der Mist "Gebühren-/Beittragsbescheid" (1), jetzt heißt er "Festsetzungsbescheid". Deutlich verschärft wurde die Tonwahl.

Im alten Bescheid hieß es noch (3), dass man durch umgehende Zahlung die "Einleitung" (!) von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen verhindern kann. Beim neuen Bescheid wird damit Druck gemacht (4) dass der Bescheid ein vollstreckbarer Titel sei und damit "eine" (!) der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben sei.

Ganz wichtig: beide Bescheide (5, 6) verweisen auf die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite und haben eine einmonatige Fristsetzung. Es handelt sich also nicht um "Bettelbriefe" sondern um echte Bescheide, auf die reagiert werden sollte: eben mit dem üblichen Widerspruch.

Da ich kein Interesse daran habe, dem Service meinen Widerspruch mit irgendwelchen zeitraubenden Begründungen zu erläutern, geht stets das gleiche Antwortschreiben raus, nur die Datums- und Betragsangaben werden aktualisiert.

Ich möchte nicht bekräftigen, dass diese "kurze" Vorgehensweise die richtige ist. Generell muss eine Widerspruchs-Ablehnung, soweit ich es gerafft habe, individuell begründet werden, damit sie gültig ist. Der Service antwortet in der Regel aber nur mit Textbausteinen was seine Widerspruchsablehnungen eventuell juristisch angreifbar macht.

Manche sind übrigens verblüfft, warum ein Festsetzungbescheid kommt, obwohl vorangegangenen Beitragsbescheiden widersprochen wurde und noch keine ordentliche (!) Ablehnung erfolgt ist. Es scheint als gäbe es erneut einen "Bescheid" für eine bereits laufende Sache. Dem ist (Irrtümer ausgenommen) nicht so!

Der Service scheint bei Bescheiden jetzt lediglich mehr Gas zu geben. Die Zeiträume für die Zahlungen gefordert werden, verkürzen sich. In meinem Fall kam der Festsetzungsbescheid Anfang Oktober lediglich für die drei vorherigen Monate, in denen ich natürlich nicht gezahlt habe.

Jetzt habe ich also schon drei "echte" Bescheide rumliegen und dreimal mit Widerspruch reagiert. Und damit ist mir der "Service" beziehungsweise in meinem Fall der Bayerische Rundfunk bereits drei ordentliche (!) Widerspruchsablehnung schuldig!

Ordentlich heißt, dass diese Widerspruchsablehnungen nur dann rechtskräftig sind, wenn sie von ZWEI VERANTWORTLICHEN des Bayerischen Rundfunks händisch, persönlich unterschrieben sind. Diesen Aufwand wollen sich die Sender natürlich sparen und drum schickt der Service in der Regel nur "nicht ordentliche" Ablehnungen von Widersprüchen, die in die Kategorie "witzlose Bettelbriefe" fallen.

Ich bin gespannt, wann ich endlich mal eine echte Widerspruchsablehnung kriege. Denn dann geht es endlich mit dem spannenden Teil weiter: meiner Klage.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

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Heute gelfunden: ... presla
Hi ... agtino
Olaf19 Aschenbecher „Hallo Olaf 19 Bin ebenfalls weder Jurist oder Doktor.Die Frage welche sich mir stellt:Ein GV taucht ohne ordentlichen ...“
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Ein GV taucht ohne ordentlichen gerichtlich erlassenen Titel bei einem Schuldner auf.

Und genau da fangen die Irrtümer an. Der Vollstreckungsbeamte – (kann ein GV sein, muss aber nicht!) – braucht überhaupt keinen "gerichtlich erlassenen" Titel!

Gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz müssen Behörden u.a. Verwaltungsorgane nicht erst vor Gericht ziehen, um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Im Falle der Rundfunkgebühren wird der Festsetzungsbescheid automatisch zu einem vollstreckbaren Titel, wenn nicht binnen 4 Wochen begründeter Widerspruch eingelegt wird. Als Begründung zählt, wenn du nachweisen kannst, dass du gar nicht beitragspflichtig bist; die Beweislast dafür liegt bei dir.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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