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Nur zur Warnung - keine Diskussion erforderlich.

gelöscht_265507 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Unbeglichene Rechnung 01.09.2015 Buchung 53219551

Bemerkung von mir: Schnell sind sie. - Und wieder wurde einer meiner Online-Händler gehackt.

Guten Tag ....................,

unsere Aufforderung blieb bisher leider ohne Reaktion. Heute bieten wir
Ihnen hiermit letztmalig die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag unseren
Mandanten Online Pay GmbH zu überweisen.  

Das von Ihnen angegebene Konto wurde nicht ausreichend gedeckt um die
Lastschrift auszuführen.

Wir erwarten die Zahlung zuzüglich der Mahnkosten bis spätestens
03.09.2015 auf unser Bankkonto.

Aufgrund des bestehenden Zahlungsausstands sind Sie gebunden dabei, die
durch unsere Tätigkeit entstandenen Gebühren von 76,04 Euro zu tragen.
Namens unseren Mandanten Online Pay GmbH ordnen wir Ihnen an, die noch
offene Gesamtforderung sofort zu begleichen. Bei Rückfragen oder
Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von 48 Stunden.
Die vollständige Kostenaufstellung, der Sie alle Buchungen entnehmen
können, ist beigefügt.

Erfolgt kein Ausgleich der offenen Forderung bis zur festgelegten Frist,
werden wir ohne weitere Schreiben die Angelegenheitan das Gericht
übergeben und der SCHUFA melden.

Mit freundlichen Grüßen

Inkasso Abteilung Bebel Jannik

Bemerkung von mir:

Im Anhang gibt es eine ZIP:

Forderung nicht gedeckten Zahlung Ihrer Bestellung Online Pay GmbH.zip

In der ZIP gibt es eine weitere ZIP:

Forderung an "mein Name"  - Inkasso Abteilung Online Pay GmbH 01.09.2015.zip

Dann findet man eine .COM

"mein Name" Forderung - Inkasso Abteilung Online Pay GmbH.com

Viren sind nicht drin. Ist wohl ein Keylogger oder sonst was.

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mawe2 Systemcrasher „Das sollte einem spätestens in dem Moment klar sein, indem man ...“
Optionen
Man könnte ja mal sowas mit ner Live-Linux-CD ohne Schreibrechte auf der FP öffnen und gucken, was da für ein Übeltäter drin steckt....

Könnte man. Aber wozu der Aufwand?

Wenn ich weiß, dass ich alle Rechnungen bezahlt habe, gibt es keinen Grund, mir eine Mahnung zu senden. Und damit ist der Fall abgehakt. Egal, ob ZIP-Format oder sonstwas.

Wenn man jeden dieser Fakes erst mit forensischen Methoden untersuchen wollte, hätte man sehr viel zu tun...

Gruß, mawe2

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