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News: Tübinger Beschluss ist gekippt

ARD / ZDF: Zwangsvollstreckungen vom Bundesgerichtshof abgesegnet

Michael Nickles / 20 Antworten / Flachansicht Nickles
Bundesgerichtshof in Karlsruhe. (Foto: Joe Miletzki)

Im August 2014 hat das Tübinger Landgericht die Zwangsvollstreckungen von ARD / ZDF als unwirksam erklärt. Dabei ging es den Richtern nicht um Recht- oder Unrechtmäßigkeit der Zwangsgebührenforderung sondern schlicht um Formfehler.

Kritisiert wurde, dass es den Vollstreckungsunterlagen beispielsweise an Siegel und Unterschrift mangele und auch der Gläubiger nicht klar ersichtlich sei, weil vom "Beitragsservice", von "ARD / ZDF" und jeweils noch von einer Landesrundfunkanstalt die Rede sei.

Viele Rundfunksbeitragsgegner haben sich auf dieses Tübinger Urteil berufen und damit ihre Vollstreckung angefochten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof Klartext gesprochen, der Tübinger Beschluss wurde aufgehoben. Konkret wurden alle bemängelten Dinge an den Vollstreckungsvorgängen gekippt, die Unterlagen als ordnungsgemäß abgesegnet.

Aus Sicht des Karlsruher Senats ist in den Vollstreckungsschreiben ausreichend ersichtlich, dass die jeweils  angegebene Landesrundfunkanstalt der Gläubiger ist. Auch bestünde kein Grund für eine Unterschrift eines Behördenleiters oder seines Beauftragten noch eines Dienstsiegels. Diese Angaben sind aus Sicht der Richter in einem zweifelsfrei automatisch erstellten Schreiben entbehrlich.

Das komplette Urteil kann hier als PDF runtergeladen werden.

Michael Nickles meint:

Ein uninteressantes und unwichtiges Urteil. Es war vorhersehbar, dass die Tübinger Nummer keinen Bestand für die Ewigkeit hat. Entweder hätten die Anstalten ihre Vollstreckungsverfahren nachgebessert oder sie werden - wie geschehen - als korrekt besiegelt, was natürlich der bequemere Weg ist.

Ein Schlag ins Gesicht für den Widerstand ist das Urteil des Bundesgerichtshofs dennoch. Es zeigt wieder mal deutlich, wie effektiv sich Gesetze und Richtlinien problemlos zu Ungunsten der Betroffenen verbiegen lassen.

Insbesondere das mit dem Zwangsrundfunksystem ist ein geniales Konstrukt. Es gibt den generellen Rundfunkstaatsvertrag, den ARD Rundfunkstaatsvertrag und den ZDF Rundfunkstaatsvertrag. Hinzu kommen diverse Aufsichträte und Kommissionen und Intendanten. Das alles ist so verworren, dass die Scheiße in beliebigem Ausmaß bauen können, aber niemals jemand konkret zur Verantwortung gezogen werden kann. Zuständig sind alle nur beim Kassieren in die eigene Tasche.

Aktuell laufen zig private Klagen in zig Varianten gegen den "Service", sind auf dem Weg zu den oberen Instanzen. Ist es nicht bemerkenswert, wie schleppend langwierig deren Weg zu den oberen Gerichten ist? Wenn ein Urteil zugunsten des Service angesagt ist (wie hier im Fall Tübingen geschehen), dann geht alles erstaunlich schnell.

So oder so: keine Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag wird Erfolg haben, egal welche Argumente vorgebracht werden. Auf eine obere Instanz wie den Bundesgerichtshof zu hoffen, ist für den Arsch. Wichtig ist aktuell nur Widerstand zu leisten, die Zahlung zu verweigern.

Beim Runden Tisch in München stelle ich bei den neuen Teilnehmern inzwischen einen sehr erfreulichen Trend fest: Aussteiger mehren sich. Also Leute, die Beitrag gezahlt haben, aber sich nicht mehr verarschen lassen wollen und dem Service die Einzugsermächtigung entzogen haben.

Das ist quasi die Eintrittskarte in den Club der Zahlungsverweigerer und der übliche Käse mit Zahlungsaufforderungen und Bettelbriefen beginnt. Je mehr sich gegen die Zwangsgebühr wegen, desto größer wird der Druck für die sich selbst regulierenden Selbstbereicherer.

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Was soll das sein? Max Payne
gelöscht_103956 Max Payne „Was soll das sein?“
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Was soll das sein?

Steht doch da!

Der Richter MUSS mit  Vor- UND Zunamen unterschreiben! Und Amtssiegel. 

Und das steht " nicht irgendwo bei nazis", sondern in den Ausführungsvorschriften für Justizbehörden! 

Das der Weg wegen Formfehler nicht MEHR gangbar ist, um einen rechtsgültigen Beschluss zu bekommen habe ich auch geschrieben. 

Interessanter wäre da die Vorgehensweise  der Leute, die den "Gerichtsvollzieher"  "unter Beschuss" nehmen, weil diese mittlerweile als private Firma agieren.                                       Ob und wie das BGH oder das BVG nachbessert wird man auch sehen müssen.                  

Eine andere Möglichkeit eröffnet sich vielleicht noch dadurch, dass man direkt gegen die Rundfunkanstalten klagt, z.B.   ob man den Staatsvertrag in Frage stellt, oder schlicht ne Mängelrüge wegen fehlerhafter vorsätzlicher Berichterstattung, oder, oder, oder. Der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt. Das ist viellicht auch der Grund, warum die ÖR es tunlichst verhindern, als direkte "Gläubiger" aufzutreten.  

Wie Mike sagte, der Beschluss ist eher unwichtig, weil er nur zeigt, wie unsere Rechte als Bürger verbogen werden. Von daher würd ich eher auf Straßburg als auf Karlsruhe setzen und gucken was kommt.

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