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News: Tübinger Beschluss ist gekippt

ARD / ZDF: Zwangsvollstreckungen vom Bundesgerichtshof abgesegnet

Michael Nickles / 20 Antworten / Flachansicht Nickles
Bundesgerichtshof in Karlsruhe. (Foto: Joe Miletzki)

Im August 2014 hat das Tübinger Landgericht die Zwangsvollstreckungen von ARD / ZDF als unwirksam erklärt. Dabei ging es den Richtern nicht um Recht- oder Unrechtmäßigkeit der Zwangsgebührenforderung sondern schlicht um Formfehler.

Kritisiert wurde, dass es den Vollstreckungsunterlagen beispielsweise an Siegel und Unterschrift mangele und auch der Gläubiger nicht klar ersichtlich sei, weil vom "Beitragsservice", von "ARD / ZDF" und jeweils noch von einer Landesrundfunkanstalt die Rede sei.

Viele Rundfunksbeitragsgegner haben sich auf dieses Tübinger Urteil berufen und damit ihre Vollstreckung angefochten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof Klartext gesprochen, der Tübinger Beschluss wurde aufgehoben. Konkret wurden alle bemängelten Dinge an den Vollstreckungsvorgängen gekippt, die Unterlagen als ordnungsgemäß abgesegnet.

Aus Sicht des Karlsruher Senats ist in den Vollstreckungsschreiben ausreichend ersichtlich, dass die jeweils  angegebene Landesrundfunkanstalt der Gläubiger ist. Auch bestünde kein Grund für eine Unterschrift eines Behördenleiters oder seines Beauftragten noch eines Dienstsiegels. Diese Angaben sind aus Sicht der Richter in einem zweifelsfrei automatisch erstellten Schreiben entbehrlich.

Das komplette Urteil kann hier als PDF runtergeladen werden.

Michael Nickles meint:

Ein uninteressantes und unwichtiges Urteil. Es war vorhersehbar, dass die Tübinger Nummer keinen Bestand für die Ewigkeit hat. Entweder hätten die Anstalten ihre Vollstreckungsverfahren nachgebessert oder sie werden - wie geschehen - als korrekt besiegelt, was natürlich der bequemere Weg ist.

Ein Schlag ins Gesicht für den Widerstand ist das Urteil des Bundesgerichtshofs dennoch. Es zeigt wieder mal deutlich, wie effektiv sich Gesetze und Richtlinien problemlos zu Ungunsten der Betroffenen verbiegen lassen.

Insbesondere das mit dem Zwangsrundfunksystem ist ein geniales Konstrukt. Es gibt den generellen Rundfunkstaatsvertrag, den ARD Rundfunkstaatsvertrag und den ZDF Rundfunkstaatsvertrag. Hinzu kommen diverse Aufsichträte und Kommissionen und Intendanten. Das alles ist so verworren, dass die Scheiße in beliebigem Ausmaß bauen können, aber niemals jemand konkret zur Verantwortung gezogen werden kann. Zuständig sind alle nur beim Kassieren in die eigene Tasche.

Aktuell laufen zig private Klagen in zig Varianten gegen den "Service", sind auf dem Weg zu den oberen Instanzen. Ist es nicht bemerkenswert, wie schleppend langwierig deren Weg zu den oberen Gerichten ist? Wenn ein Urteil zugunsten des Service angesagt ist (wie hier im Fall Tübingen geschehen), dann geht alles erstaunlich schnell.

So oder so: keine Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag wird Erfolg haben, egal welche Argumente vorgebracht werden. Auf eine obere Instanz wie den Bundesgerichtshof zu hoffen, ist für den Arsch. Wichtig ist aktuell nur Widerstand zu leisten, die Zahlung zu verweigern.

Beim Runden Tisch in München stelle ich bei den neuen Teilnehmern inzwischen einen sehr erfreulichen Trend fest: Aussteiger mehren sich. Also Leute, die Beitrag gezahlt haben, aber sich nicht mehr verarschen lassen wollen und dem Service die Einzugsermächtigung entzogen haben.

Das ist quasi die Eintrittskarte in den Club der Zahlungsverweigerer und der übliche Käse mit Zahlungsaufforderungen und Bettelbriefen beginnt. Je mehr sich gegen die Zwangsgebühr wegen, desto größer wird der Druck für die sich selbst regulierenden Selbstbereicherer.

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gelöscht_103956 Michael Nickles „ARD / ZDF: Zwangsvollstreckungen vom Bundesgerichtshof abgesegnet“
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Auch bestünde kein Grund für eine Unterschrift eines Behördenleiters oder seines Beauftragten noch eines Dienstsiegels.

Das würde in JEDEN anderen Verfahren beim AG reichen, die Sachen wegen Formfehler zu kippen. Daran kann man sehen in welcher Bananenrepublik wird sind!

Und doch es würd was bringen!

Wenn die Richter/Intedanten/ mit ihren rechtsfähiger Unterschrift Vor- und Zuname eigenhändig !!! unterschreiben, dann besteht die Möglichkeit sie mit einer ZIVILKLAGE zu überziehen!!!  Das wissen die natürlich und deswegen wird seltens überhaupt eigenhändig rechtsfähig unterschrieben. Ich habe schon zahlreiche Verfahren beim AG gehabt. Und KEINER hat jemals unterschrieben. Das kann kein Zufall sein.

Natürlich gibt es eine weitere Instanz als das BGH/BVG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Und die haben, zwar nicht oft, aber doch schon mal diesen ganze Mxxx richtig in den Hintern getreten.

Nun gut. Der Kampf geht weiter.  Die Variante des Bargeld-Einzahlung scheint mir da etwas erfolgreicher insofern, dass die überhaupt keine Leute und Mittel haben, dies zu realisieren!!!  Und das BVG kann hier nicht mal eben nijet sagen, sonst müßten sie wie 2018 geplant das Bargeld KOMPLETT EU-WEIT abschaffen (draghi/Juncker)

Persönlich  habe ich noch überhaupt keine Reaktion bekommen. Und das seit Jan.

Ma gucken.

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