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Mindestlohn

olliver1977 / 225 Antworten / Flachansicht Nickles

Hab ich gerade auf WAZ.de gefunden.

Ich mach einfach mal Copy and Paste, ich weiß einfach nicht, was man dazu noch sagen soll.

Die Bundesregierung will einen bundesweiten Mindestlohn einführen – doch ausgerechnet die Bundesdruckerei, ein hundertprozentiges Staatsunternehmen, sorgt dafür, dass das NRW-Tariftreue- und Vergabegesetz jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof überprüft wird.
| WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/politik/bundesdruckerei-wollte-mindestlohn-nicht-zahlen-id8793393.html#plx815896091
Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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Und was ist das? ... ROLLI9
gelöscht_238890 Systemcrasher „Dann habe ich wohl Jahrzehntelang erst nach dem 10. Bier ...“
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Dann habe ich wohl Jahrzehntelang  erst nach dem 10. Bier und nur in Kneipen am Stammtisch gearbeitet.

Du wirst es Wissen, hättest dich aber auch selber schlau machen können...Zwinkernd

Allgemeine Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) räumt Arbeitnehmern von Betrieben ab einer bestimmten Betriebsgröße das Recht ein, einen Betriebsrat zu wählen. Wenigstens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer müssen ständig beschäftigt, drei auch zum Betriebsrat wählbar sein. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen. (§ 1 BetrVG) Die Formulierung in § 1 des Gesetzes, dass bei dieser Mindestzahl „Betriebsräte . . . gewählt werden“, bedeutet jedoch nicht, dass sie in all diesen Betrieben tatsächlich gewählt werden. Er räumt den Arbeitnehmern das Recht zur Wahl eines Betriebsrats ein, die Initiative dazu muss aber von ihnen (bzw. ihren Gewerkschaften) ausgehen, ohne dass der Arbeitgeber sie behindern darf.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsrat

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