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Gelten in der BRD die Menschenrechte?.

WVB-38 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Eigentlich, eine überflüssige Frage.  Natürlich.

Leider sind Gesetze, scheinbar sehr schmiegsam..
- Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass das Grundgesetz in Deutschland "sehr Interpertierbar" ist.
- Ich mus also den Fall konkret schilldern...
- Als neuer Eigentümmer eines alten Häusles werden einem vom lokalen Amt verständlicherweise verschidene Auflagen mitgeteilt, die man erfüllen muss.. Verständlich und grundsätzlich akzeptabel..
-Nun kann es vorkommen, dass einem die -vieleicht zeitlich engen- Vorgaben, nicht genau in den Lebenszeitplan passen. Was kann man tun?, Der neue Häuslebesitzer (in diesem Falle ich) schreibt einen Brief als "Einspruch gegen den entsprechenden Behördenbescheid". Ich persönlich erwarte in diesem Fall, entweder einen neuen  (toleranteren) Bescheid, oder einfach, eine "Ablehnung meines Widerspruches", nach dem Motto, die Behörde weis es besser und ich muss mich fügen..
-Das könnte ich akzeptieren...
- So läuft das aber in Deutschland nicht.....

- Die Behörde teilt mir mit, dass Sie meinen Vorschlag "nicht akzeptieren kann" und fordert mich auf--
- Ich solle Meinen Widerspruch (Einspruch ) zurücknehmen, sonst werde Sie ihn kostenpflichtig zurück weisen und mir eine Gebühr auferlegen...Die höhe der Gebür legt  die Behörde nicht..offen..
-- Ich bin plötzlich der Meinung, ich lebe nicht im 21. Jahrhundert, sondern im Mittelanter.und die Behörde . nützt Methoden der
----Inqusition-----
- Das kann doch ncht wahr sein im 21. Jahrhudert----
-- Was habe ich da falsch verstanden????
-- Meine Meinung, " ein Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde" ,  --ist ein Ausdruck der  --freinen Meinungsäusserung--- also ein Menschenrecht...
-- Ist die BRD ein mittelalterlicher Unrechtsstaat????

Wolfgang


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Der war gut. i.fass
WVB-38 out-freyn „Verwaltungsrecht im kommunalen Bereich und bei ...“
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-- @out-freyn,

Danke für deine professionelle Antwort..

sicher hast du in allem "Recht".. Ich habe eben bis zu meinem 43. Lebensjahr "hinter dem eisernen Vorhang" gelebt und in den über 30 Jahren, die ich nun in der "quasi freien Welt", der BRD lebe, habe ich mich bemüht die Gesetzmässigkeiten hier, zu verstehen und grundsätzlich auch zu akzeptieren.
Leider macht einer "wie ich" den Fehler und vergleicht immer mit dem " Recht" davor.. Und damit meine ich das in den Kommunistischen Staaten "geschriebene Recht" und nicht das, das praktiziert wurde..Denn, das was dort real praktiziert .wurde, war das Resultat einer "vergleichlosen Korruption", Vetternwirtschaft, existenz von mafia-ähnlichen Strukturen.........
-- Trotzdem habe ich "dort" die Errfahrung gemacht, -ich konnte widersprechen ohne gleich büssen zu müssen--
Und ich war kein Mitläufer...

Wolfgang

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