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Gelten in der BRD die Menschenrechte?.

WVB-38 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Eigentlich, eine überflüssige Frage.  Natürlich.

Leider sind Gesetze, scheinbar sehr schmiegsam..
- Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass das Grundgesetz in Deutschland "sehr Interpertierbar" ist.
- Ich mus also den Fall konkret schilldern...
- Als neuer Eigentümmer eines alten Häusles werden einem vom lokalen Amt verständlicherweise verschidene Auflagen mitgeteilt, die man erfüllen muss.. Verständlich und grundsätzlich akzeptabel..
-Nun kann es vorkommen, dass einem die -vieleicht zeitlich engen- Vorgaben, nicht genau in den Lebenszeitplan passen. Was kann man tun?, Der neue Häuslebesitzer (in diesem Falle ich) schreibt einen Brief als "Einspruch gegen den entsprechenden Behördenbescheid". Ich persönlich erwarte in diesem Fall, entweder einen neuen  (toleranteren) Bescheid, oder einfach, eine "Ablehnung meines Widerspruches", nach dem Motto, die Behörde weis es besser und ich muss mich fügen..
-Das könnte ich akzeptieren...
- So läuft das aber in Deutschland nicht.....

- Die Behörde teilt mir mit, dass Sie meinen Vorschlag "nicht akzeptieren kann" und fordert mich auf--
- Ich solle Meinen Widerspruch (Einspruch ) zurücknehmen, sonst werde Sie ihn kostenpflichtig zurück weisen und mir eine Gebühr auferlegen...Die höhe der Gebür legt  die Behörde nicht..offen..
-- Ich bin plötzlich der Meinung, ich lebe nicht im 21. Jahrhundert, sondern im Mittelanter.und die Behörde . nützt Methoden der
----Inqusition-----
- Das kann doch ncht wahr sein im 21. Jahrhudert----
-- Was habe ich da falsch verstanden????
-- Meine Meinung, " ein Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde" ,  --ist ein Ausdruck der  --freinen Meinungsäusserung--- also ein Menschenrecht...
-- Ist die BRD ein mittelalterlicher Unrechtsstaat????

Wolfgang


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cetdsl WVB-38 „Die Behörde hat meine Ablehnung, den Widerspruch zurück zu ...“
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Menschenrechte in Deutschland?.
Manche Behörden behandeln diese wie ein gummibaum.

Selbst bei Gerichten, kommt es scheinbar zu einem Rechtsbeugung!.

In einem vorliegenden fall, wurde ich als Zeuge vorgeladen.

Hier ging es um einen, Scheinbar Auto unfall mit Fahrerflucht.
Bekannter von mir wurde mit einer nicht zu vertretbaren Strafe auferlegt.
Diese war aber keinesfalls, in irgendeiner weise zu vertreten.
Wäre hier die Strafe nicht so hoch gewesen, hätte ich gesagt, bezahl und sei Ruhig.

So kam es doch zu einer neu verhandlung, hier hatte ich zum Tathergang ausgesagt.

Der Beschuldigte wurde zwar danach Freigesprochen, aber das Gericht war scheinbar erst der Meinung, das die Aussage, eines Bank angestelten Höher zu Bewerten wäre!.

Da ich zu diesem Zeitpunkt nicht im Saal war, habe ich diesen zwar nicht so mitgekriegt, als starker Raucher war ich zu diesem Zeitpunkt, Draußen beim Rauchen gewesen.

Aber gerade dieser umstand hatte auch dazu geführt, das bei diesem Scheinbaren zusammenstoß die Fensterscheibe von diesem Transporten  auf war, trotzdem kein aufpral zu hören war!.

Dank dem Verteidiger, der darauf die Glaubwürdigkeit des gerichtes anzweifelte, solange Ausländische Bürger angehört würden!.

Dieser hatte doch versucht eine Aussage Höher zu bewerten, als eine andere aussage!.

Selbst beim Ausländerrecht, ist es zurzeit so undurchdringlich, das eine Stadtverwaltung anders enscheidet wie ein Landrat!.

Da ich öfter mit beiden Ämtern zu tuen habe, Stadtverwaltung kennt mich langsam, tut sich das Landratsamt wirklich schwer, Gesetze zu akzeptieren, hierbei sind diese sich sogar nicht zu schade, Rechtsbeugung bis zum Bruch auszuüben, sogar Gesetze zu erfinden!. 

Hierzu hatte ich mir extra diese gewisse bücher mal geholt gehabt.

Um in gewissen Fällen nicht darauf ankommen zu lassen, verlangte ich genau diesen Scheinheiligen Gesetzestext von den Mitarbeitern, der natürlich nur in ihren Scheinheiligen Phantasien geherscht hatte!.

Aber erzähl doch mal von deinem Problem, vielleicht gibt es Leute die mit dem Baurecht vetraut sind?.

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Der war gut. i.fass