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News: Neuer Sieg für Stasi 3.0

Gesetz zur Bestandsdatenauskunft wurde durchgewunken

Michael Nickles / 50 Antworten / Flachansicht Nickles

Zu hässlichen Stasi 3.0 Begriffen wie "Vorratsdaten" und "Bundestrojaner" hat sich ein neuer Begriff hinzugesellt: "Bestandsdatenauskunft". Dieses Gesetz ist sozusagen ein Paragraph des Telekommunikationsgesetzes, der aktuell wie folgt lautet:

§ 14 Bestandsdaten

(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).

(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

Allen Kritikern zum Trotz hat der Bundesrat am 3. Mai dieses Gesetz durchgewunken. Das passierte mit Stimmen von CDU/CSU, FDP und der SDP. Die Grünen und Linke haben  dagegen gestimmt.

Simpel übersetzt bedeutet das juristische Geleier, dass Behörden "Kommunikationsanbieter" künftig problemlos dazu zwingen können, Daten herauszugeben, ohne dass es dafür einer speziellen richterlichen Prozedur oder eines besonders schwerwiegenden Vergehens bedarf. Zu diesen Daten zählen beispielsweise (wie unter anderem vom Spiegel zusammengefasst) diese:

- Ermitteln des Inhabers einer Telefonnummer.

- Passwörter für Smartphones, Email-Dienste etcetera

- Ermitteln, welche dynamische IP-Adresss einem Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet

Eine gute Informationsbasis zur Bestandsdatenauskunft ist die gleichnamige Webpräsenz  bestandsdatenauskunft.de, auf der sich Gegner des Gesetzes versammelt haben und dagegen vorgehen wollen.

Michael Nickles meint:

Natürlich müssen Behörden in schwerwiegenden Fällen ermitteln können: bei schweren Verbrechen, Terrorgefahr und dergleichen. Man kann das Internet nicht einfach knallhart zu einem rechtsfreien Raum machen. Aber es muss Grenzen geben.

Diese Grenzen existieren bei der aktuell durchgewunkenen Fassung des Paragraph 14 nicht. Jeder Furzgrund reicht aus, um Behörden zum Ermitteln persönlicher Daten zu ermächtigen.

Heikel (schwachsinnig) ist das durchgewunkene Gesetz wohl vor allem bezüglich der Zuordnung von IP-Adressen. Eine Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland gemäß der aktuellen Gesetzeslage nicht zulässig. Aber wie bitte sollen ohne diese IP-Adressen-Protokollierung verfolgt werden können?

Nochmals: auch die Gegner des Gesetzes fordern nicht totale Anonymität, sondern ein vernünftiges Maß. Beispielsweise, dass Dinge wie IP-Adressenzuordnung nur nach einer richterlichen Genehmigung ermittelt werden dürfen und nicht einfach quasi nach Lust und Laune.
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jueki, Du schreibst Unsinn mawe2
mawe2 jueki „Natürlich. Denn das und das - habe ich natürlich ...“
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Denn das "Schön, dass wir in Deiner Person hier jemanden haben, der das abschließend zu definieren hat!" und das "Warum Du Dich hier ohne Grund gegen alle stellst, verstehe ich nicht." - habe ich natürlich vollkommen falsch verstanden."

Ja, hast Du.

Das "Wir" (habe ich schon erklärt) schließt nicht nur uns beide sondern auch die anderen Mitlesenden ein, denen Du Deine Botschaft hier vermittelst.

Und dass Du Dich ohne Grund gegen alle stellst, habe ich geschrieben, weil ja auch andere hier Deine Meinung vertreten, Du aber so tust, als würdest Du der Einzige sein. Deswegen "ohne Grund".

Und "alle" bist Du.

Nein.

Äußertest nur die felsenfeste Überzeugung

Von "felsenfest" war nirgendwo die Rede. Aber alle Erfahrungen der letzten Jahre zeigen doch, dass das Bundesverfassungsgericht durchaus in der Lage ist, die Fehler in der Gesetzgebung aufzuzeigen und Änderungen anzumahnen. Ich sehe keinen Grund, warum das ausgerechnet in diesem Fall anders sein soll. Aber natürlich muss man die Entscheidung abwarten und das dauert sicher ein paar Monate.

Es wäre schön, wenn Du außer sinnfreier Polemik und kruden politischen Ansichten hier auch mal sachliche Argumente in die Diskussion einfließen ließest. Zumindest geht es mir nur um solche. Und Deine Unterstellungen, wer was glaubt und wer was hofft und wer wo was gesagt haben soll, was nie stattgefunden hat, kosten nur unnötig Zeit.

Es geht auch nicht um "Sieger" und "Unterlegene", wir sind hier in einem Diskussionsforum und nicht auf einem Schlachtfeld!

Deine permanente Larmoyanz nervt ganz gewaltig. Wenn Du Dich auch in Deinem Selbstmitleid und Deinem Unterlegenheitsgefasel sehr wohl fühlst, so hat das in einem Fachforum einfach nichts zu suchen!

Gruß, mawe2
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