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News: Neuer Sieg für Stasi 3.0

Gesetz zur Bestandsdatenauskunft wurde durchgewunken

Michael Nickles / 50 Antworten / Flachansicht Nickles

Zu hässlichen Stasi 3.0 Begriffen wie "Vorratsdaten" und "Bundestrojaner" hat sich ein neuer Begriff hinzugesellt: "Bestandsdatenauskunft". Dieses Gesetz ist sozusagen ein Paragraph des Telekommunikationsgesetzes, der aktuell wie folgt lautet:

§ 14 Bestandsdaten

(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).

(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

Allen Kritikern zum Trotz hat der Bundesrat am 3. Mai dieses Gesetz durchgewunken. Das passierte mit Stimmen von CDU/CSU, FDP und der SDP. Die Grünen und Linke haben  dagegen gestimmt.

Simpel übersetzt bedeutet das juristische Geleier, dass Behörden "Kommunikationsanbieter" künftig problemlos dazu zwingen können, Daten herauszugeben, ohne dass es dafür einer speziellen richterlichen Prozedur oder eines besonders schwerwiegenden Vergehens bedarf. Zu diesen Daten zählen beispielsweise (wie unter anderem vom Spiegel zusammengefasst) diese:

- Ermitteln des Inhabers einer Telefonnummer.

- Passwörter für Smartphones, Email-Dienste etcetera

- Ermitteln, welche dynamische IP-Adresss einem Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet

Eine gute Informationsbasis zur Bestandsdatenauskunft ist die gleichnamige Webpräsenz  bestandsdatenauskunft.de, auf der sich Gegner des Gesetzes versammelt haben und dagegen vorgehen wollen.

Michael Nickles meint:

Natürlich müssen Behörden in schwerwiegenden Fällen ermitteln können: bei schweren Verbrechen, Terrorgefahr und dergleichen. Man kann das Internet nicht einfach knallhart zu einem rechtsfreien Raum machen. Aber es muss Grenzen geben.

Diese Grenzen existieren bei der aktuell durchgewunkenen Fassung des Paragraph 14 nicht. Jeder Furzgrund reicht aus, um Behörden zum Ermitteln persönlicher Daten zu ermächtigen.

Heikel (schwachsinnig) ist das durchgewunkene Gesetz wohl vor allem bezüglich der Zuordnung von IP-Adressen. Eine Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland gemäß der aktuellen Gesetzeslage nicht zulässig. Aber wie bitte sollen ohne diese IP-Adressen-Protokollierung verfolgt werden können?

Nochmals: auch die Gegner des Gesetzes fordern nicht totale Anonymität, sondern ein vernünftiges Maß. Beispielsweise, dass Dinge wie IP-Adressenzuordnung nur nach einer richterlichen Genehmigung ermittelt werden dürfen und nicht einfach quasi nach Lust und Laune.
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jueki mawe2 „Bisher bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass niemand ...“
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Wie sollen diese Anbieter also die Passwörter herausgeben, wenn sie sie gar nicht kennen?
Aller personengebundene Datenverkehr läuft letztlich über Provider. Und kann nur mit der entsprechenden Adresse und einem Passwort dem Nutzer zugeordnet werden.
Also liegt das Passwort - wenn auch verschlüsselt - vor.
Da der Provider Software benutzt, die von ihm entwickelt oder gekauft ist, wird er auch die Verschlüsselungsalgorithmen kennen.
Und, wie ich auf meinem PC, alle Passworte in Klarschrift lesen können.
Das wäre illegal sagst du?
Ei der Daus - Du meinst doch nicht etwa, Du lebst in einem Rechtsstaat, in dem sich die Machthaber an Gesetze zu halten haben? Wie könnte die Behörde denn da so problemlos den mit Paßwort gesicherten Mailverkehr mitlesen?
Der Pöbel hat sich natürlich an die Gesetze  zu halten.
Für die Machthaber, deren hehres bestreben es ist, den Pöbel zu schützen, wird im Bedarfsfalle flugs ein neues Gesetz von den Vertretern eben dieses Pöbels erschaffen.
Jedenfalls dann, sollte es hochbezahlten "Rechts"anwälten nicht gelingen, eine mögliche Anzeige ins Gegenteil zu verkehren oder zumindest eine Prozeßeröffnung ins Unendliche zu verschleppen.
Oder zumindest bis einem Tag nach der Verjährung...

Jürgen
- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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jueki, Du schreibst Unsinn mawe2