Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge

News: Skandalöses Urteil des Langericht München

Skrupellose Filesharing-Oma freigesprochen!

xafford / 194 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Justiz treibt immer ärgere Blüten - dies geht sogar so weit, dass arme und hungernde Rechteverwerter nun mittlerweile nicht einmal mehr pauschal Recht bekommen und sogar ihre Ansprüche beweisen müssen. Folgender Sachverhalt:

Recht so!

Eine Rentnerin aus Berlin erhielt im Jahr 2010 unschöne Post einer Anwaltskanzlei - eine Abmahnung über rund 650 Euro für das Anbieten eines Hooligan-Films (jeder weiß ja wie sehr betagte Berlinerinnen in der Hooligan-Szene aktiv sind). Mittlerweile kann man schon sagen: So weit nichts neues. Jedoch gab es in diesem Fall eine kleine aber absonderliche Seltsamkeit - die besagte heimtückische Raub-Mord-Seniorin hatte boshafterweise weder einen PC, noch einen Router oder ein Modem, sondern nur einen gekündigten DSL-Vertrag mit einem Provider bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Als sei diese Heimtücke noch nicht verwerflich genug, wagte es die Rentnerin sogar, sich gegen diese Abmahnung zur Wehr zu setzen was schließlich im Jahr 2011 vor dem Amtsgericht in München verhandelt wurden.

Der tapfere und aufrechte Richter des AG München jedoch lies sich nicht von der gemeinen Vertuschungs-Aktion böswilligen Seniorin täuschen und verurteilte sie zur Zahlung der Abmahgebühren nebst Zinsen, da sie nach Ansicht des Gerichts (es muss sich wohl um ein Mittagsgericht gehandelt haben, denn diese sind meist recht geschmacklos) nicht beweisen konnte, dass sie die Urheberrechtsverletzung NICHT begangen habe - wo kämen wir auch hin, wenn arme Rechteverwerter ihre Ansprüche noch eingehender belegen müssten als durch einen Zettel mit vier Zahlenpaaren (IP-Adresse) was bekanntermaßen ein unfehlbarer Beweis ist.

Alles hätte so schön sein können - der bekannten Gerechtigkeit der deutschen Gerichte wäre genüge getan - aber nein, die rabiate Renterin lies nicht locker und ging gar in Berufung - und nun kommt der Skandal! Hat doch tatsächlich das Landgericht München I nun entschieden, dass die Ansprüche der abmahnenden Kanzlei vollumfänglich zurück gewiesen werden und die Rentnerin nicht zahlungspflichtig sei! Und als sei dies nicht schon frevelhaft genug: Das LG hat die Entscheidung des Amtsgerichtes quasi noch gerüffelt.

xafford meint:

Es gibt Dinge, die sind so absurd, dass man ihnen nur mit Sarkasmus begegnen kann und in meinen Augen ist dies einer davon. Hier muss sich tatsächlich eine ältere Dame durch die Mühlen der Justiz quälen um ein Urteil zu bekommen, wofür der gesunde Menschenverstand eines - nicht notwendigerweise allzu schlauen - Dreijährigen ausreichen würde.

Zwar gibt es außerhalb des Strafrechtes kein "Im Zweifel für den Angeklagten", jedoch wird es grotesk, wenn jemand seine Unschuld extra beweisen muss bei dem sämtlicher Augenschein eine Schuld ausschließt. Noch grotesker wird dies, wenn man bedenkt, dass die "Beweise" der abmahnenden Kanzlei hier in einem Zettel mit einer Zahlenkolonne besteht deren Korrektheit durch das Gericht in keinster Weise überprüft werden kann. Wie weit muss ein Richter, der in so einem Fall eine Rentnerin ohne PC und Zugangsmöglichkeit zum Internet zur Zahlung der Abmahnung verurteilt, den gesunden Menschenverstand schon hinter sich gelassen haben? Hätte dieses Urteil Bestand gehabt dann wäre die Quintessenz quasi: Der Besitz eines Internetanschlusses macht Dich zum Freiwild!

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
Siehe z.B. ... Borlander
Ich bin schneller. kongking
Och ne, selbst du... kongking
gelöscht_152402 Ma_neva „Hi, hast Du derzeit ein Kind gesehen das ein normales Handy ...“
Optionen

Hallo Manfred!

In den USA z.b. leben sehr viele Menschen. Und die haben ein Telefon. Und alle die ein Telefon haben, haben auch eine Telefonnummer. Es gibt in den USA also sehr viele Telefonnummern. Und weil das so viele sind, sind die auch meistens sehr lang. Lange Nummern kann man sich aber schlecht merken. Viele lange Nummern kann man sich noch schlechter merken. Insbesondere Gewerbetreibende fanden das ganz doof, dass man ihre lange Nummer im Vorbeifahren, nicht schnell genug vom Dienstwagen ablesen konnte. Das dachten sich auch die Leute von der Telefongesellschaft und haben deshalb ein kluges aber einfaches System eingeführt. Statt Nummern, merkte man sich nun den Namen. Das war viel leichter zu merken. Sie nannten es Buchstabenwahl oder weils netter klingt- Vanity!

Wenn deine Rufnummer nun 6263733 wäre, dann müsste man sich die erst mal merken und aufschreiben. Du heißt aber ja Manfred. Wenn du diese Nummer nun umwandelst, was kommt dann raus? Richtig- Manfred. Jetzt weiß man dass du Manfred heißt und jeder hat mit deinem Namen auch gleich deine Nummer. Toll, was man mit so einer Telefontastatur so alles machen kann.

Und genau so kann man mit den Zahlen auf dem Telefon auch Texte schreiben. 160 Zeichen müssen reichen, dachten sich die Telefonleute. Das reicht aus, um aus der Vorlesung heraus dem Schatz zu hause mitzuteilen, dass man etwas später kommt. Das spart ein Telefonat und der Empfänger wird auch nicht gerade auf dem Klo gestört. Tolle Sache das, mit den Buchstaben.

Und wenn man sich erst dran gewöhnt hat, dass die Tasten auf dem Smartphone keinen Druckpunkt mehr haben, da sie ja nur noch berührt werden, dafür aber leicht vibrieren, dann kann man sich ganz leicht kurze Nachrichten versenden. Und weil das so wahnsinnig praktisch ist, finden das die Leute auch total toll.

Und wer zu faul zu tippen ist, der spricht den Text ganz einfach. So einfach wie ein kurzes "Hallo" und der Empfänger kann es abhören, wann immer er will. Das ist die schöne neue Zeit in der wir heute leben. Alle- bis auf einen. Nummer 6263733. ;-)


http://de.wikipedia.org/wiki/Buchstabenwahl

http://www.vanity-rechner.de/

Viel Spaß

bei Antwort benachrichtigen
Yap g SoulMaster SoulMaster
Definitiv nein. presla