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Abmahnung Nümann + Lang

gordens / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich habe von Nümann + Lang eine Abmahnung von Unerlaubter Verwertung urheberrechlich geschützter Tonaufnahmen erhalten.
Nun soll ich einen Betrag von 450 Euro zahlen und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben.

Die Künstlergruppe ist Culcha Candela ( Monsta )
Bis heute kannte ich weder noch den Künstler noch das Lied !

Was ich nun bisher im Internet finden konnte war das es von dem Anwalt viele Abmahnungen verschickt werden und das er mit evidenzia zusammen arbeitet. Wobei das Programm von evidenzia nicht einmal mit rechtens zu geht.

Durch ein Video hatte ich von einen Anwalt gehört der eine Hotllein hat, ich hatte mich an die gewendet und schon hatte ich eine Anwältin die mir gleich sagte, das sie mich Vertreten will und dazu noch gesagt hätte das sie mir ein Rechtspacket in Wert von 500 Euro verkaufen will um mich zu Vertreten. Ihre Aussage war, das es sein könnte das ich noch weiter solcher Briefe erhalte. Ihre Meinung war dazu das sie den Betrag auf die häfte für Nümann + Lang reduziert werden soll und das eine abgewandlelte Unterlassungserklärung zu den geschickt werden muß.

Mir kommt das alles etwas sehr komisch vor da sie eher den Eindruck erweckte das Sie auch nur Provit machen will.
Jetzt weiß ich auch nicht wirklich was ich machen soll da ich mir keiner Schuld bewußt bin.
Die Firma Evidenzia scheint auch nicht seriös zu sein wie ich aus einigen Videos gesehen habe, sowie auch Nümann + Lang.

Es gibt doch Datenschutz ? Wobei ich mich so ziehmlich Hintergangen fühle, da das Größenverhältnis zu wirklichen Verbrechen sehr übertrieben ist. Sicher hatte ich auch eine WLAN Schutz, aber zu huntert prozent ist das ja auch nicht gesichert vor Angriffen von außen

Vieleicht hat jemand Erfahrungen und weiß was man machen kann ?
Nicht reagieren ?
Anwalt ?
Oder woher haben die meine Adresse?
Wie kann ich das gegenteil Beweisen ?
Ich danke für jede Antwort

out-freyn Olaf19 „THX out-freyn, deine Einschätzungen zu Rechtsthemen sind immer wieder lehrreich...“
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Schlimm finde ich, dass diese vermeintlichen Anschlussinhaber oft aufgrund von Zahlendrehern bei der IP-Adresse falsch ermittelt werden. Somit gerät einer völlig unvermittelt in die Mühlen der Justiz, ohne dass er sich je etwas hat zuschulden kommen lassen.

Nicht nur das - es gab ja auch definitiv schon das Problem, dass eine Datei nur aufgrund ihres Hash-Wertes identifiziert wurde. Dass es im Filesharing-Netzwerk mehrere verschiedene Dateien mit demselben Hash-Wert gab, blieb unbemerkt. Passiert z.B. beim Film "Outlander" (http://www.initiative-abmahnwahn.de/2010/10/17/die-regensburger-log-spatzen-neue-besen-kehren-nicht-immer-gut/), dessen scheinbar illegale Verwertung von U + C abgemahnt wurde.

Hier kann man natürlich den technischen Dienstleister bei den Eiern packen, denn der hat ja eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er sich davon überzeugt hat, dass der heruntergeladene Film auch tatsächlich der abgemahnte ist. Einen Porno sollte man eigentlich auch ohne große Erfahrung in diesem Genre recht leicht erkennen (vgl. dazu auch: "Wie erkennt man einen Pornofilm?" in: Eco, Umberto: Wie man mit einem Fisch verreist)...