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Garantieanspruch?

Eddi1991 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi Leute,

ich habe ein Problem. Und zwar habe ich vor ca 1,5 Jahren eine Tastatur bei einem Spielemagazin (Computer Bild Spiele) gewonnen, welche jedoch seit ein paar Wochen plötzlich nicht mehr funktioniert.

Also habe ich beim Hersteller (Speedlink) angerufen und gefragt, ob sich da etwas über die Garantie machen lässt. Die verwiesen mich allerdings auf die Zeitschrift, da ich keine Rechung vorlegen kann. Noch dazu kann man die Seriennummer nicht mehr vollständig erkennen :(.

Ich habe eine Mail an den Leserservice von CBS geschrieben, bekam jedoch keine Antwort. Eine Hotline außer der, die man nur Mittwochs zwischen 14 und 16 Uhr erreichen kann scheint gar nicht zu existieren -.-'.

Weiß einer von euch, was ich jetzt tun könnte? Habe ich in diesem Fall überhaupt Garantieanspruch?

Mit freundlichen Grüßen
Eddi

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Pumbo Eddi1991 „Garantieanspruch?“
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Hatte mal genau so einen Fall mit einem Werbegeschenk (war 'ne ziemlich teure, elektronische Wetterstation, die ich nicht in die Tonne hauen wollte)

Die Hersteller-Fa. kam mir blöde, weg. naturgemäß fehlender Rechnung. Ich mailte dann mal die Sache an die Fa., von der das Werbegeschenk war mit der Bitte um so etwas, wie eine Kauf- oder "Überlassungsbeleg", aus dem hervorginge, dass der Brocken gerade mal einen Monat in meinem Besitz war. Die fielen aus allen Wolken, entschuldigten sich, schickten mir sofort eine neue Ersatzstation aus ihrem Fundus und hatten sich offensichtlich auch gleich den Hersteller vorgenommen, da ein paar Tage später eine kleinlaute mail von denen bei mir eintrudelte.

Ansprechpartner ist da CBS. Noch mal Mail oder besser Fax hinschicken und um "Überlassungsbeleg" bitten. Wenn die sich nicht rühren, ist wohl "Arschlecken mit Rasieren" angesagt. Kommt noch hinzu, dass eine Gewährleistung eh nur 6 Monate besteht und eine bei Dir greifende 2-Jahresfrist nur eine freiwillige Garantieleistung Dir gegegenüber darstellt, die Dir wahrscheinlich bei Überlassung der Tastaur wohl nicht noch explizit zugesichert wurde.

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Erich-Kästner-Zitat Olaf19