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News: Dumm gelaufen

Luxus-Jacht für 22,50 Euro verscheuert

Redaktion / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Mindestens 12.000 Euro wollte ein Ebayer mit dem Verkauf seiner Luxus-Yacht erzielen. Er kriegte allerdings nur 22 Euro und 50 Cent. Der Ex-Yachtbesitzer hat beim Einstellen seines Ebay-Angebots einen fatalen Fehler gemacht: das Eintragen eines Mindestgebots vergessen.

Nachdem ein Bochumer die Yacht für 22,50 Euro ersteigert hatte, weigerte sich der Verkäufer sie rauszurücken. Er argumentierte, es habe bei Ebay ein technisches Problem beziehungsweise ein Versehen ereignet.

Pech, urteilte jetzt das Kölner Landgericht, bei dem Käufer geklagt hatte. Die Internet-Auktion ist rechtskräftig, das Geschäft ist gültig. Jetzt muss der Verkäufer die Yacht rüberlassen oder 12.000 Euro als Ausgleich zahlen.

Quelle: Express.de

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Also mir redet Felix aus der Seele: gefährliche Anwälte!
Das habe ich Zwei Mal erlebt. Das erste Mal mit 18, frisch Führerschein, gleich dummes Vergehen, Anwalt wollte mich mit 2,5 Jahren "Lappen wech" "Raushauen", Urteil: Freispruch.
Später hat mein Vermieter mir den Keller ausgeräumt (Werkzeuge) weil der angeblich nicht im Mietvertrag stand, mein Anwalt meinte Miete zahlen stoppen, Urteil: Miete nachzahlen, um das Werkzeug ging es schon gar nicht mehr vor Gericht, also auch weg.
Danke Ihr Anwälte!!!

Ausserdem habe ich einen Anwalt und einen Richter "kennen" gelernt, durch meine Ex, denen wurde die Arbeit und das Urteil durch einen schönen Lanz-Urlaub versüsst.

RAs und Richter sind für mich noch schlimmer als Autoverkäufer und Versicherungsmakler!!!

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