Der Münchener Abmahn-Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, jubiliert heise. Eigentlich müsste er längst sitzen, denn eine sechsmonatige Haftstrafe ohne Bewährung in Berlin sowie Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kassel wurden vom Gericht nicht berücksichtigt. Nun wird ein Ausschluss des fast Sechzigjährigen aus der Anwaltskammer erwartet.
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München 1 ging es um Mandantengelder, die der Angeklagte veruntreut haben soll. 2006 war er deswegen zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Zudem belastet den Anwalt eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen. Gravenreuth soll eingelenkt und begonnen haben, das vorenthaltene Geld zurückzuzahlen.
Quelle: heise online