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News: Veruntreuung von Mandantengeldern

Bewährung für Gravenreuth

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Münchener Abmahn-Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, jubiliert heise. Eigentlich müsste er längst sitzen, denn eine sechsmonatige Haftstrafe ohne Bewährung in Berlin sowie Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kassel wurden vom Gericht nicht berücksichtigt. Nun wird ein Ausschluss des fast Sechzigjährigen aus der Anwaltskammer erwartet.

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München 1 ging es um Mandantengelder, die der Angeklagte veruntreut haben soll. 2006 war er deswegen zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Zudem belastet den Anwalt eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen. Gravenreuth soll eingelenkt und begonnen haben, das vorenthaltene Geld zurückzuzahlen.

Quelle: heise online

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volme52 gelöscht_15325 „Ein Wunder, dass er mit seinen Vorgehensweisen überhaupt ein so alter Anwalt...“
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Also diese Strafen erscheinen mir doch sehr milde. Da ist wohl wieder das alte Sprichwort angesagt: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

In diesem Sinne.....

-volme52-

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Ein schlechter Scherz Chaos3