Hallo.
Hatte einen Wechsel von T-Com und T-Online zu Arcor vollzogen.
Jetzt kommt plötzlich ein Päckchen mit Inhaltsangabe eines D-Sina,Ice-Crusher.
Wollen die mir nochmal Probleme machen, dass ich von denen weg bin ???
Pah-.
Laut aktueller Rechtslage muss man das Päckchen ein Jahr lang ungeöffnet bei sich stehen haben vor Benutzung ?
Muss man den Absender informieren, dass ein Päckchen mit korrekter Adressangabe angekommen ist ?
Oder wie soll ich weiter handeln bzw.auch Antwort zu den Fragen bitte.
Stand wohl einfach vor Haustüre, beziehungsweise wurde von anderer Person einfach angenommen.
Ich weiss; Rechtssprechung darf man nicht geben -
ein paar Tips wären aber nicht schlecht;
da ich mich schon wieder ärgern muss - GRRR.
DANKE !!
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo.
Zitat:
"Lieferung unbestellter Waren - § 241a BGB:
Hierunter fällt auch die Regelung des § 241a BGB, welche besagt, dass dem Empfänger unbestellter Lieferungen und Dienstleistungen keine Gegenleistungspflicht trifft (d.h. ein Anspruch des Unternehmers gegenüber dem Empfänger wird mit der Lieferung/Sendung nicht begründet).
Jedoch sind gesetzliche Ansprüche des Unternehmers gegenüber dem Empfänger gem. § 241a Abs.2 BGB nicht ausgeschlossen. Der Unternehmer kann vom Empfänger z.B. die Herausgabe der Sache verlangen, wenn dieser hätte erkennen können/müssen, dass diese Lieferung nicht für ihn bestimmt war oder in der irrigen Annahme einer Bestellung erfolgte."
(Quelle: http://www.ra-kotz.de/fernabsatzgesetz.htm)
Vielleicht ist auch das hier interessant: http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/lehre/gk1/rep/fall06.pdf
Demnach kannst du datt Ding wohl einfach behalten, darfst aber nicht eindeutig Zeigen, dass du das Angebot annimsst, da du dann den Vertrag annimmst. Die sicherste Methode scheint tatsächlich unfreies Zurückschicken.
Gruß CPUQuäler