Hallo.
Hatte einen Wechsel von T-Com und T-Online zu Arcor vollzogen.
Jetzt kommt plötzlich ein Päckchen mit Inhaltsangabe eines D-Sina,Ice-Crusher.
Wollen die mir nochmal Probleme machen, dass ich von denen weg bin ???
Pah-.
Laut aktueller Rechtslage muss man das Päckchen ein Jahr lang ungeöffnet bei sich stehen haben vor Benutzung ?
Muss man den Absender informieren, dass ein Päckchen mit korrekter Adressangabe angekommen ist ?
Oder wie soll ich weiter handeln bzw.auch Antwort zu den Fragen bitte.
Stand wohl einfach vor Haustüre, beziehungsweise wurde von anderer Person einfach angenommen.
Ich weiss; Rechtssprechung darf man nicht geben -
ein paar Tips wären aber nicht schlecht;
da ich mich schon wieder ärgern muss - GRRR.
DANKE !!
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo!
Schick das Paket doch einfach "unfrei" zurück, wenn du es nicht haben willst. Unfrei, nicht ungeöffnet zurück!
Du zahlst kein Porto, aber die richtig viel. Hatte mal ein kleines Paket (Buch) unverlangt zugeschickt bekommen.
Ungeöffnet hätte es die ca. 5 € gekostet, unfrei sollte es die 20 € kosten
Ob die dann nochmal was zuschicken? :-)
Gruß
gimp
Wenn es Dir unverlangt zugesendet wurde - weglegen- der Absender kann es bei Dir dann abholen. Wie lange Du das aufbewahren musst weiss ich nicht.
fbe
Hallo.
Ja; das ist bekannt - allerdings ist das eine Jahr mir zuviel was ich es zurück legen muss;
aktuelle Weisheit :-).
Danke auch Dir .
Hallo.
Nun; wollen ist eine andere Sache ;-)).
Bei all dem Ärger und der Dauer würde ich das wenigstens schon gerne behalten !
Aber EIN Jahr lang aufheben dafür ?
Tststs.
Da keine Geschäftsbindung mehr besteht, besteht ja auch kein Recht mehr von T-Com !
Leute Leute , Sachen gibts..
Nein; werden die sicher nicht nochmal; doch warum zurücksenden wenn mir das Teil gefällt ;-)
Gruss.
Hallo.
Zitat:
"Lieferung unbestellter Waren - § 241a BGB:
Hierunter fällt auch die Regelung des § 241a BGB, welche besagt, dass dem Empfänger unbestellter Lieferungen und Dienstleistungen keine Gegenleistungspflicht trifft (d.h. ein Anspruch des Unternehmers gegenüber dem Empfänger wird mit der Lieferung/Sendung nicht begründet).
Jedoch sind gesetzliche Ansprüche des Unternehmers gegenüber dem Empfänger gem. § 241a Abs.2 BGB nicht ausgeschlossen. Der Unternehmer kann vom Empfänger z.B. die Herausgabe der Sache verlangen, wenn dieser hätte erkennen können/müssen, dass diese Lieferung nicht für ihn bestimmt war oder in der irrigen Annahme einer Bestellung erfolgte."
(Quelle: http://www.ra-kotz.de/fernabsatzgesetz.htm)
Vielleicht ist auch das hier interessant: http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/lehre/gk1/rep/fall06.pdf
Demnach kannst du datt Ding wohl einfach behalten, darfst aber nicht eindeutig Zeigen, dass du das Angebot annimsst, da du dann den Vertrag annimmst. Die sicherste Methode scheint tatsächlich unfreies Zurückschicken.
Gruß CPUQuäler
Hallo.
Ja; auch diese Regelung ist bekannt.
Denn es könnte ja auch jemand meine Adresse irgendwo eintragen und bestellen; allerdings diese erstmal finden :-));
und meine Unterschrift leisten ! Sonst is nix.
Zurücksenden was sinnvoll wäre ? Och menno ;-).
Nadann; auf in eine frohe ruhige Arbeitswoche Dir !
Danke.
Gruss.
Hallo.
Wie ist das aber nun, da es jemand ohne mein Wissen und ohne Empfangserlaubnis (wird hier in der Gegend halt so gehandhabt dass man das Päckchen bei Zwei-Personen-Haus an andere Person abgibt) entgegen genommen und
unterschrieben hat ??
Gruss und Danke schonmal -
vielleicht hat den Fall schon jemand erlebt..
Wenn es Dir wirklich gefällt stells doch einfach ein Jahr in ne Ecke!
Was ist schon ein Jahr in unserer schnellebigen Welt .....
Hallo.
Ja; aber wozu bekommt man es; wenn man es sowieso nicht benutzen darf obwohl Adressierung korrekt.
T-Com ? Nein danke.
Im übrigen; warum MUSS ich etwas ?
Wenn mir schon der Ärger gemacht wird; weil ich z.B. anscheinend zuviel auf einer Bühne habe (ca.2,5x1m);
dann kann die T-Com ruhig dafür aufkommen dass ich etwas für Sie lagere!
Sollen die es doch abholen..hm.
Gruss.
Das Päckchen wurde; da ich nicht da war;
angenommen und unterschrieben -
trotzdem habe ich keine Bestellung aufgegeben !!
Leider hat diese Person unwissentlich gehandelt !
Das Päckchen ist von T-Com; Vielen Dank für Ihre Geduld steht drauf (Aufkleber); und auch eine Adresse von Prämie Direkt ist vorhanden.
Ok; es KÖNNTE sein, das zwecks meiner Geduld mit dem Wechsel von T-Com zu Arcor gemeint ist - Aber :
Welche Firma hat etwas zu verschenken ???
NAja.
Gruss.
DU hast nichts bestellt. DU hast nichts angenommen. Wer will beweisen, dass DU die Ware hast? Wenn Zeug einfach so vor der Türe steht hätte das jeder mitnehmen können...
Think about it ;-)
>>>Mit dem Finger auf meine letzte Antwort zeige 12.03. - 08:32
Der Post reicht die Unterschrift einer Person; wer es letztendlich hat wird denen egal sein.
Und auch T-Com.
Es stand eben nicht einfach vor der Türe wie Du aus der letzten Antwort hättest sehen können..
Gruss.