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Warnung vor world-of-shopping-paradies

Fetzen / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich möchte euch davor warnen, in diesem Geschäft einzukaufen.
Ich habe dort am 5ten Januar eine XP Home CD für meine Schwester bestellt und bis heute weder die Ware, noch die Rücküberweisung. Weder auf E-mail, noch auf Anrufe erfolgte eine Reaktion. Bis jetzt haben sich noch 2 weitere Leute gemeldet, die dort Festplatten bestellt hatten. Eine Anzeige wegen Betrugs ist bereits erfolgt, meine muss leider noch 4 Wochen warten, bevor sich der Staatsanwalt bewegt.
Hoffnungen, dass ich Geld, oder Ware doch noch erhalte mache ich mir allerdings keine. Ich will nur verhindern, dass noch mehr Leute geschädigt werden.

*LOL* Olaf19
binjetzt30 Fetzen „Hier noch die Adresse der bearbeitenden Polizeidienststelle“
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Ja, ja, Karlsruhe, Wiege der Demokratie und Residenz des Rechts ... oder so...

Übrigens, wenn der Verkäufer Ware im großen Stil und auch gerade bei ebay anbietet, ohne diese auf Lager zu haben, und er dies auch in keiner Weise zum Ausdruck bringt, ist dies allein schon ein Hinweis dafür, dass unter Umständen Betrugsabsicht besteht.

Wenn dies der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei als ermittelnde Behörde bekannt sind, haben diese die Möglichkeit, weiter zu ermitteln. Z. B. Auszug aus dem Gewerberegister einholen und zu schauen, ob und ggf. wann und auch welches Gewerbe überhaupt angemeldet wurde.
Auch besteht die Möglichkeit, dem Verkäufer die durchaus berechtigte Frage zu stellen, wie er es sich den so vorstellt, mit den Warenlieferungen, wenn er so großspurig Ware verticken will.

Er könnte sich dann zwar insoweit einlassen, dass er zuerst Kaufverträge abschließt und dann die Ware selbst erst nach Zahlungseingang bestellt. Hätte er die Absicht zu liefern, müßte er ja in diesem Falle - sofern er halbwegs ehrlich sein will - zumindest auf die deutlich längere Lieferfrist hinweisen. Er müßte dann aber auch in der Lage sein, zu beantworten, wo er die Ware dann überhaupt zu kaufen gedenkt.

Schließlich kann er ja nicht erst bei nach Zahlungseingang erst mal schauen, ob er selbst die Ware überhaupt innerhalb akzeptabler Zeit einkaufen kann und wo er das macht.

Wenn aber keinerlei Anzeichen dafür da sind, dass er die Ware, die er "groß vertickt" auch liefern kann, so müßte die Staatsanwaltschaft ggf. eingreifen und z. B. die eingegangenen Gelder beschlagnahmen.

Wenn also die Staatsanwaltschaft auf bloße Formalien warten würde (wie z. B. vier Wochen warten) dann könnte das für einige schon reichen, sich z. B. mit der in den ersten drei Wochen von ebay-Käufern vorausbezahlten Geldern auf Nimmerwiedersehen auf die Tonga-Inseln zurückzuziehen.



Ich habe mal einen Bekannten gehabt, der tatsächlich in der Lage war, ordentlich Hardware zu verkaufen, ohne selbst alles auf Lager zu haben. Dies war zum einen notwendig, weil er für einige Monate viel unterwegs war. Zum anderen war es aber auch möglich, weil er mit einem Händler zusammengearbeitet hat, der in seinem Namen die entsprechende Ware direkt an den Kunden ausgeliefert hat. Funktionierte also so: Kunde K bestellt Ware bei meinem Bekannten B und zahlt per Vorkasse. B schickt eine Bestellung an Händler H und zahlt ebenfalls per Vorkasse. H schickt nun die Ware an K und die (bereits bezahlte) Rechnung an B. Genaugenommen hat mein Bekannter somit nur als Zwischenhändler fungiert.

Und genau so versuchen sich ja auch viele als Verkäufer, da sie auf diese Weise zum einen ein geringeres Zahlungsausfallrisiko haben (Ware wurde ja schon bezahlt) und gleichzeitig auch nicht in Vorkasse treten müssen (also auch kein hohes Startkapital benötigen). Dennoch muss man ja in diesem Fall schon organisatorisch alles geklärt haben, um zur Lieferung in der Lage zu sein.

Ach ja: bevor der Bekannte das aber so eingefädelt hat, war es auch schon so, dass einige in seinem Online-Shop Ware bestellt und gleich per Vorkasse bezahlt haben. Da mein Bekannter aber gerade dann kurzfristig für zwei oder drei Wochen unterwegs war, hat er logischerweise nicht geliefert. Als er dann wegen Betrugs angezeigt wurde, konnte er nach seinem Eintreffen allerdings zumindest a) den Sachverhalt aufklären (also keine Lieferung wegen seiner längeren Abwesenheit), b) ein Lager mit Hardware vorweisen, c) zig Ordner mit Bestellungen bzw. Geschäftsverbindungen zu seinen Großhändlern vorzeigen, bei denen er die bei ihm nicht vorrätige Ware kurzfristig bestellte.

Aber das nur am Rande... hat wahrscheinlich für Fetzen und die anderen Geschädigten auch keinen Sinn... leider