Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Warnung vor world-of-shopping-paradies

Fetzen / 29 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich möchte euch davor warnen, in diesem Geschäft einzukaufen.
Ich habe dort am 5ten Januar eine XP Home CD für meine Schwester bestellt und bis heute weder die Ware, noch die Rücküberweisung. Weder auf E-mail, noch auf Anrufe erfolgte eine Reaktion. Bis jetzt haben sich noch 2 weitere Leute gemeldet, die dort Festplatten bestellt hatten. Eine Anzeige wegen Betrugs ist bereits erfolgt, meine muss leider noch 4 Wochen warten, bevor sich der Staatsanwalt bewegt.
Hoffnungen, dass ich Geld, oder Ware doch noch erhalte mache ich mir allerdings keine. Ich will nur verhindern, dass noch mehr Leute geschädigt werden.

Olaf19 Fetzen „Warnung vor world-of-shopping-paradies“
Optionen

...aber wenn ich den Namen schon lese: "world-of-shopping-paradies", wird mir bereits ganz anders. Ob jemand, der seriöse Absichten hat, sein Unternehmen so nennen wird?

Wie auch immer: Ich drück dir die Daumen, dass der Verantwortliche noch nicht insolvent ist, so dass du dein Geld bald wieder bekommst. Den Ärger und die Lauferei hast du allerdings in jedem Fall am Hals :-(

CU
Olaf

Fetzen Olaf19 „Ich will ja nicht klugscheißen...“
Optionen

Danke für die guten Wünsche.
Das mit dem Namen ist, nimms mir nicht übel, echt Quatsch. Wie viele eigenartige Firmennamen gibt es denn, die sich als relativ seriös erwiesen haben?
Ob jetzt jemand seine Computerfirma in einem Anfall von beispielloser Genialität und Einfallsreichtum Apfel nennt, oder ein vor Liebe blinder Vater einer Automarke den Namen seiner Tochter verpasst, oder jemand seinen Laden Nanünana ist doch am Ende gleichgültig. Ich meine, wo würde ein Herr Gates derzeit stehen, wenn man sein Kaufverhalten an dem Namen Winzigweich orientieren würde?
Ist ja auch egal, die paar Kröten werden mich nicht umbringen, auch wenn es ärgerlich ist. Ich will ihn letztlich ja nur mehr kosten, als er an mir verdient hat. Es mag kleinlich sein, aber es verschafft doch eine gewisse Genugtun.

globalmensch Fetzen „Ich will ja nicht klugscheißen...“
Optionen

naja, also für mich klingt der Name exakt nach einem E-Mail Betreff, den ich so 1:1 in meiner mail Box jeden Tag habe :-) ...leider...

Olaf19 globalmensch „Ich will ja nicht klugscheißen...“
Optionen

> ...für mich klingt der Name exakt nach einem E-Mail Betreff, den ich so 1:1 in meiner mail Box jeden Tag habe :-)

Besser hätte ich's auch nicht formulieren können *g*.

Greetz
Olaf

binjetzt30 Fetzen „Warnung vor world-of-shopping-paradies“
Optionen

Hallo,

so krass wie Olaf, dass ich mir schon allein wegen des Shop-Namens Gedanken machen würde, sehe ich es nicht. Allerdings kann eine offenkundige Übertreibung auch schon ein Indiz für unlauteres Geschäftsgebahren sein und somit wieder Olaf recht geben.

Nützt aber nichts, jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Wenn ich bei einem mir persönlich unbekannten und z. B. in diesem Forum noch nie gelobten Shop
etwas bestelle, schaue ich auf folgende Punkte:

Gibt es ein ordentliches Impressum? Sind das zuständige Finanzamt und die Steuer-Nr. angegeben?
Gibt es AGB und wenn ja, wie professionell sind sie gestaltet? Wird man als Kunde in den AGB auch verständlich über die wichtigsten Regelungen informiert (Widerrufsrecht, Lieferkosten, Gewährleistung etc.)? Sind korrekte Telefon- und Fax-Nrn. ersichtlich (nach Möglichkeit nicht nur teure Service-Nrn)?Ich gebe ja zu, all diese Informationen können auch bei einem Betrüger drinstehen, ohne dass man Verdacht schöpfen kann.

Die wichtigsten Angaben sind aber folgende: Habe ich eine konkrete natürliche oder juristische Person (z. B. GmbH, AG) und eine ladungsfähige Anschrift? (keine Postfachadresse, dahin kann weder Klage noch Mahnbescheid zugestellt werden; außerdem kann auch kein Polizist in das Postfach reinkriechen um den Verantwortlichen aufs Revier mitzunehmen)
Bei einer juristischen Person muss ferner der Vor- und der Nachname des Geschäftsführers/Vorstandes ersichtlich sein. Ferner die Register-Nr. und das zuständige Handelsregister, in dem die Firma eingetragen ist.

Außerdem nicht unwichtig: wie sind die Kontodaten angegeben? Soll man da als Empfänger jemand anderen angeben, als den Namen, der im Impresseum etc. genannt ist?

Demnach würde ich es bei folgenden Negativbeispielen lassen:

*Der größte Shop den es gibt!, Hauptstr. 12, 12345 Wursthausen
*H. Wurst, Hauptstr. 12, 12345 Wursthausen
*Hans Wurst, Postfach 12 34, 12345 Wursthausen
(und: obige Beispiele bei Name z. B. H.Wurst GmbH oder AG ohne Angabe von Geschäftsführer etc.)

Denn: bei obigen Beispielen hast Du keine vollständigen Daten, um erfolgreich klagen zu können.

Nur am Rande: auch wenn man meine obigen Ausführungen beachtet, ist das nicht 100%ig sicher! Mir ist auch schon passiert, dass ich bei einem Shop zwei Mal Ware erhalten habe und beim dritten Mal nicht bzw. nicht alles und ich dann erfahren habe, dass sich der Betreiber ins Ausland abgesetzt hat. Anfangs hat er seinen Shop noch zu super Preisen ernsthaft betrieben, dann ist ihm die Sache wohl über den Kopf gewachsen (wahrscheinlich zu gering kalkuliert!). Er hat auch einige Geschädigte hinterlassen, ich hatte das Glück, dass ich von ihm noch die meisten Waren aus meiner letzten Bestellung erhalten hatte und nur noch Waren im Wert von ca. EUR 35 zu bekommen hatte. Dieses Geld habe ich aber leicht verschmerzt, weil ich bei den Warenlieferungen, die ich zuvor auch alle erhalten habe, so viel Geld gespart habe, dass ich immer noch gut gefahren bin.

Wie man sieht, gibt es also nie volle Sicherheit, schon gar nicht beim Online-Shopping. Aber auch ein Händler vor Ort kann Ruckzuck die Fliege machen. Als ich (schon lange her) meinen C64 gekauft habe und zwei Tage später meinen Joystick reklamieren wollte, war das Ladengeschäfts leer und ich konnte nur dumm aus der Wäsche schauen. Und auch heutzutage halten sich die PC-Händler vor Ort leider nicht allzulange...

Ach ja, um noch mal auf world-of-shopping-paradies zu kommen: bei ebay gibt es glaube ich auch schon einige Geschädigte.

@fezen: um zu Deinem Geld zu kommen, brauchst Du zunächst einen gerichtlichen Titel. Am einfachsten: gerichtlicher Mahnbescheid (MB), wenn kein Widerspruch erfolgt, kannst Du einen Vollstreckungsbescheid (VB) beantragen. Dafür brauchst Du die oben genannten Daten, sonst kann man das gleich vergessen. Wenn alles glatt geht, kann man mit dem VB den Gerichtsvollzieher (GVZ) beauftragen. Soweit so gut. Das alles nützt aber leider rein gar nichts, wenn der GVZ beim Schuldner nichts holen kann. Denn dann wirft man dem schlechten Geld (die Kohle die schon weg ist) nocht gutes Geld hinterher (die Kohle für die Kosten und Auslagen)

Aus meiner Erfahrung haben aber gerade die Betrüger, die man fassen kann, kein greifbares Vermögen mehr, bis man endlich soweit ist, vollstrecken zu können.

Daher macht das ganze auch nur Sinn, wenn z. B. der Betrüger noch während seine Masche läuft von der Staatsanwaltschaft beobachtet wurde und z. B. die eingegangenen Gelder beschlagnahmt wurden.

Noch ein kurzes Beispiel zum guten Geld, das Du noch verauslagen mußt: ich gehe davon aus, dass Du für die XP Home nicht mehr als EUR 100 überwiesen hast. Für einen Mahnbescheidsantrag fallen demnach EUR 18 Gerichtskosten an, für den Vordruck im Schreibwarenhandel ca. EUR 2,50 und dann noch das Porto für den MB und später den Antrag auf VB. Und falls Du nicht gleich alles richtig ausfüllst, noch das Porto für die Monierungsantworten. Dann kommen noch das Porto für den Vollstreckungsauftrag und die Kosten des Gerichtsvollziehers und schon sind insgesamt nochmals ca. EUR 50,00 zusammengekommen.

Ich habe jetzt übrigens grad mal die Seite von world-of-shopping-paradies aufgerufen: Daten sind ja soweit schon mal angegeben, so dass man da nicht gleich Verdacht schöpfen könnte. (Nur dass die FAQ und das "Wir über uns" noch nicht fertig sind, obwohl er ja schon Anfang 2005 umgezogen sein will, würde mich wundern.

Nachdem dort als Anschrift 76344 Eggenstein-Leopoldshafen angegeben wurde, kannst Du mal noch folgendes machen: rufe beim zuständigen Amtsgerichts Karlsruhe an und lasse Dich mit dem Vollstreckungsgericht verbinden. Dort kannst Du konkret erfragen, ob der Herr M. bereits eine "eidesstattliche Versicherung" (früher Offenbarungseid) abgegeben hat. Wenn ja, steht schon fest, dass da nichts zu holen ist, weil das schon andere vergeblich versucht haben. Dann bleibt leider nur noch die Strafanzeige, die allerdings auch nicht viel bringt.

So... das ist jetzt leider sehr viel geworden. Da wir aber auf dem Contra Nepp Board sind und hier vielleicht auch andere Geschädigte von anderen Betrügern sind, die sich nicht so auskennen, helfen denen meine Ausführunge evtl auch weiter. Daher nichts für ungut.

Grüße Mike

PS: Wieso muss der StA bei Dir noch vier Wochen warten?


stoko binjetzt30 „Hallo, so krass wie Olaf, dass ich mir schon allein wegen des Shop-Namens...“
Optionen

Hi,binjetzt30

vielen Dank für Deinen ausführlichen und informativen Kommentar.

Grüße
Stoko

Olaf19 binjetzt30 „Hallo, so krass wie Olaf, dass ich mir schon allein wegen des Shop-Namens...“
Optionen

Hi Mike,

die Geschichte mit dem Vollstreckungsbescheid / gerichtlichen Titel kann man in der Tat vergessen, wenn man die Kosten dafür und den Wert des Objekts (unter 100 €) zueinander ins Verhältnis setzt.

Das Impressum macht einen ordentlichen Eindruck, auch wenn das zuständige Finanzamt nicht angegeben ist (die Umsatzsteuer-Identnummer steht aber da). Dass einzelne Seiten noch nicht fertig sind, mag ja angehen - dass dies aber ausgerechnet die AGB-Seite betrifft, finde ich sehr verwunderlich. Natürlich kann er auf AGBs komplett verzichten und nur die Regelungen des BGB gelten lassen, aber das scheint ja nicht seine Absicht zu sein.

Die Seite mit der Software-Produktübersicht ist übrigens verschlüsselt (warum?) und hat eine endlos lange URL, die auf einen 1&1-Shop verweist:
https://ssl.kundenserver.de/s105595984.einsundeinsshop.de/sess/utn;jsessionid=1543fd74e7dcb57/shopdata/0015_Software/product_overview.shopscript
Die Fotos sind übrigens von miserabler Qualität:




Muss alles nichts zu bedeuten haben, oft sind es sogar gerade besonders ehrliche Menschen, die so schlicht auftreten - aber ich kann mir nicht helfen, alles in allem wirkt die Seite unprofessionell und von daher nicht vertrauenerweckend.

CU
Olaf

Fetzen binjetzt30 „Hallo, so krass wie Olaf, dass ich mir schon allein wegen des Shop-Namens...“
Optionen

Du hast aber wirklich nichts ausgelassen! ;)
Das wäre nicht nötig gewesen, da ich wie schon gesagt, nur vor dem Shop warnen wollte. Die Vorgehensweise war mir im Groben schon bekannt und aus den gleichen Gründen habe ich davon abgesehen, einen Titel zu erwirken.
Die 4 Wochen deswegen, weil das hier mit der Staatsanwaltschaft so abgeklärt ist, mir waren bis dato auch nur 2 Wochen bekannt. Letztlich aber eh egal, ob ich nach 2 Wochen nichts bekomme, oder nach 4.
Trotzdem schönen Dank, für deine Mühe und bis dahin einzigen wirklich nützlichen Beitrag! So ein Beitrag wäre für mich ein Kandidat für ein FAQ und ich werde mir den bookmarken, für eventuelle spätere ähnliche Anfragen.

P.S.: ich hatte die Seite vorher auch noch über die DENIC verifiziert.

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

binjetzt30 Fetzen „Du hast aber wirklich nichts ausgelassen! Das wäre nicht nötig gewesen, da ich...“
Optionen

Ja, wollte das halt gleich mal generell darlegen, da es ja leider öfter zu Betrügereien kommt.
Wir sind ja schließlich im Forum, um uns gegenseitig weiterzuhelfen.

Übrigens @Olaf: du hast vollkommen recht, wenn man meine aufgestellten Kriterien zur Hand nimmt,
nützt einem das im hier vorliegenden Fall nicht allzuviel. Lediglich die Sache mit dem Datum und immer noch
nichts über den Betrieb hätte mir Bauchschmerzen bereitet.

Conqueror Fetzen „Warnung vor world-of-shopping-paradies“
Optionen

anderen Anbietern.
Wenn ja, müssten doch die internen Alarmglocken ertönen, und eine warnen, dort nichts zu bestellen,und falls doch nicht per Vorkasse.

Aber wie heißt es so schön, "Geiz ist geil"

globalmensch Conqueror „Darf ich raten, die CD war dort extrem billig, verglichen zu“
Optionen

das ist oft ein Problem:

Bietet ein unbekannter die Ware extrem billig an, darf man eigentlich zu fast 100% davon ausgehen, dass es sich um OEM Software handelt, die der Händler so garnicht verkaufen darf.

Gelesen hatte ich mal einen Onlinehändler, der hat zu jeder OEM Software, die er mit den PCs nicht losgeworden ist eine billige Diskette als rechtfertigende Hardware beigelegt - natürlich nicht erlaubt. Klar, dass die Software dann schön billig war.

Oder es sind Schwarzmarktkopien aus Asien.

Im Einfachsten Falle kriegt man die Ware nur einfach nicht.

Mario32 globalmensch „Darf ich raten, die CD war dort extrem billig, verglichen zu“
Optionen

@globalmensch

dass es sich um OEMbild Software handelt, die der Händler so garnicht verkaufen darf.


nur ganz kurz:
DAS ist schon lange nicht mehr so! Da haben höchste deutsche Gerichte schon vor jahren entschieden das OEM auch ohne hardware weiterverkauft werden darf!
Da ist nix illegales dabei auch wenn MS das gerne so gehabt hätte!

Fetzen Conqueror „Darf ich raten, die CD war dort extrem billig, verglichen zu“
Optionen

Such es dir aus, wo du dir den ausgelutschten Spruch hinschieben kannst. Evtl. schon mal über die Ursachen nach gedacht, warum die Leute auf den Euro schielen?
Nein, die Soft war nicht extremst bilig, sondern die Versandkosten waren um 5€ billiger, als bei einem anderen Händler. (tut mir leid, du hast mich nicht erwischt) Meine Schwester ist Azubi und 5€ bedeuten für sie eine warme Mahlzeit, denn die Bude will ja auch noch bezahlt sein. Was, dann soll sie doch lieber auf XP verzichten? Tja, dummerweise braucht sie das BS für ihre weitere Ausbildung. Also einfach mal die Fresse halten, wenn man keine Ahnung hat und nachdenken, bevor man seine überflüssige Häme verstreut.

TAsitO Fetzen „Such es dir aus, wo du dir den ausgelutschten Spruch hinschieben kannst. Evtl....“
Optionen

Hallo.
Hm ; ich hätte da wohl nichts gekauft;
weil da nur ein Name steht in der Adresse.

Shopping-Paradies
- Herr Stefan Müller -
Leopoldstrasse 13a
DE - 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Telefon: 07247-953248
Telefax: 07247-963319

Solch eine Adresse könnte ich Dir auch bieten ; allerdings ohne Umsatzsteuernummer;
die würde ich aber lieber wohl nachprüfen.
Nunja; manche sind vielleicht unberechtigterweise übervorsichtig . .
Gruss.

Fetzen TAsitO „Hallo. Hm ich hätte da wohl nichts gekauft weil da nur ein Name steht in der...“
Optionen

Naja, entschieden habe ich mich für den, einfach weil ich die 14€ Versand des anderen Händlers für eine CD schon reichlich abartig fand und 9€ immer noch reichlich bemessen. Sonst war ja nichts aussergewöhnliches und ich habe schon mehrmals im Netz was gekauft, auch von Privatleuten und für deutlich mehr Kohle.
Letztlich sehe ich es sportlich, weil ich mir schon ein Vielfaches des Geldes gespart habe (verglichen mit den örtlichen Preisen), was ich nun für mein Schwesterli ausgeben werde. Wenn seine Frist abgelaufen ist, dann gibt es die Anzeige und mehr kann ich halt nicht machen, bzw. lohnt den Aufwand nicht. Da sich die Anzeigen aber häufen und mich auch ein ehemaliges Nicklesmitglied angeschríeben hat, könnte die Rechnung für den Knaller noch in ein paar Tagen Knast enden. Man weiss ja nicht, in wieweit der schon vorbelastet ist. Vielleicht dreht noch jemand richtig am Rad und haut ihm ordentlich was aufs Fell. ;)

Olaf19 Fetzen „Naja, entschieden habe ich mich für den, einfach weil ich die 14€ Versand des...“
Optionen

Die 9 € verstehen sich wahrscheinlich als 7 € für ein versichertes Paket + 2 € Verpackung(saufwand) o.Ä. Im Verhältnis zum Warenwert sind das deutlich über 10%, das ist natürlich ganz schön happig. Wenn man einen größeren Schwung Ware kauft, z.B. Komponenten für einen ganzen PC, relativiert sich das erheblich, weil die Versandkosten dann ja nicht gleich ein Mehrfaches betragen, oder sogar ab z.B. 50 € versandkostenfrei geliefert wird.-

Fetzen, mal etwas anderes: Wenn ich die 9 € zum Preis für XP Home OEM-SB addiere, lande ich irgendwo "hoch in den 80en" - zu dem Preis bekommt man das XP aber doch schon im Ladengeschäft? Dann kann man es gleich mitnehmen und schließt jegliches Versandrisiko aus. In diesem Fall wäre es noch nicht mal teurer gewesen.

CU
Olaf

Fetzen Olaf19 „Die 9 € verstehen sich wahrscheinlich als 7 € für ein versichertes Paket 2...“
Optionen

Die Abzocke mit den Versandkosten ist mir bekannt und auch dass sie sich bei grösseren Summen relativieren. So weit kann ich noch rechnen, zwar mit Schwierigkeiten, aber immerhin.
Die Summe beläuft sich insgesammt auf 82,96 € inkl. Versand. Da die Ketten hier keine OEMs verkaufen wollen und die Preise der Kleinhändler hier sich eher Richtung 100€ bewegen, wäre es ergo immer noch lohnend gewesen zu bestellen. Wenn man dazu noch Sprit, Busfahrkarte und Zeitaufwand rechnet erst recht.
Das es jetzt genau anders herum läuft kann man ja vorher nicht unbedingt wissen. Der Preis war sogar höher, als bei einem Händler von guenstiger.de, nur war das eben der mit 14€ Versand und das wäre auch die erste CD gewesen, die ich versichert zugesendet bekommen hätte. Bisher kamen die Dinger entweder in einem gepolsterten Umschlag, oder in einem kleinen Päckchen, aber nie versichert.

Olaf19 Fetzen „Die Abzocke mit den Versandkosten ist mir bekannt und auch dass sie sich bei...“
Optionen

Hmmm... da bin ich als Hamburger anscheinend arg verwöhnt. Hier gibt es Ketten wie Schiwi oder Siggelkow, die XP Home SB für ca. 85 € anbieten, die liegen relativ zentral, so dass ich nicht "extra deswegen" dahin fahren muss... und eine Jahreskarte habe ich auch. Hatte ehrlich gesagt immer gedacht, dass sich die Versandkauferei generell nur lohnt, wenn man richtig auf dem Dorf wohnt. Aber ganz so einfach scheint es doch nicht zu sein. Dass die kleinen Händler immer noch an die 100 € verlangen, habe ich nicht gewusst. Hängt wahrscheinlich auch davon ab, ob eine günstigere Kette (s.o.) in der Nähe liegt.

> So weit kann ich noch rechnen, zwar mit Schwierigkeiten, aber immerhin.

Das wollte ich auch nicht ernsthaft bezweifelt haben :-)

CU
Olaf

YF2L703S Fetzen „Warnung vor world-of-shopping-paradies“
Optionen

Hallo,

schön, daß es mir nicht allein so ergeht.

Die € 114,00 für eine 300 GB S-ATA Maxtor 6L300S0 Platte kann ich wohl in den Wind schreiben und unter Erfahrung ausbuchen. Schade, daß ich nicht wegen € 0,01 überboten worden bin. Wahrscheinlich bin ich einer der Letzten, der bei www.ebay.de auf diesen Betrüger hereingefallen ist. Eines habe ich aus dieser Sache gelernt, wenn sich die negativen Bewertungen in der letzten Zeit in der Relation zu den Geschäften häufen, entweder Hände weg oder Treuhandservice.

Eine Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) habe ich schon erstattet, der ausgefüllte Mahnbescheid liegt zum Versand bereit und soll in den nächsten Tagen versandt werden, aber den Antrag zum Erlass eines Mahnbescheides werde ich noch einmal überdenken um die Risiken / Chancen abzuwägen.

EMails mit Lesebestätigung werden ohne Lesen der EMail gelöscht. Das war die letzte Fristsetzung. Damit kann man aber noch eine gewisse Tätigkeit herleiten.


P.S. Diesmal war ich der "Gelackmeierte" am anderen Ende des PC.

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

Fetzen YF2L703S „Hallo, schön, daß es mir nicht allein so ergeht. Die € 114,00 für eine 300...“
Optionen

Wie hast du Betrugsanzeige stellen können, ohne vorherige schriftliche Fristsetzung? Bei der hiesigen Polizei gilt das als Vorraussetzung, dass die überhaupt eine Anzeige aufnehmen.
Hast du die Threads bei der Bucht verfolgt? Dort hat einer die Staatsanwaltschaft Karlsruhe angegeben und dass man dies unbedingt bei der Anzeige mit angeben sollte, damit alles an einer Stelle zusammenläuft und nicht örtlich das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

YF2L703S Fetzen „Wie hast du Betrugsanzeige stellen können, ohne vorherige schriftliche...“
Optionen

Hallo Fetzen,

ich habe ihm mehrere Mails sowohl an ebay@world-of-shopping-paradies.de als auch gleichzeitig an info@world-of-shopping-paradies.de jeweils mit Fristsetzung geschrieben.

Für die Betrugsanzeige habe ich die jeweiligen Mails mit Fristsetzung zur Lieferung ausgedruckt. Sie wurden vom örtlichen Revierkriminaldienst akzeptiert und stammen von 02.02.06 & 08.02.06. Ich habe die dort gesetzten Fristen abgewartet und habe dann anschließend Anzeige am 13.02.2006 erstattet.

Nur bei der letzten Mail (Androhung eines Mahnbescheides) bekam ich nach einer Woche -1- Lesebestätiung, daß die Mail ohne zu lesen gelöscht wurde, obwohl ich die Mail an seine beide mir bekannten EMail-Adressen geschickt hatte.
Mail mit Fristsetzung bezüglich Mahnbescheid stammt von 20.02.06.

Am 06.03.2006 geht der vorbereitete Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides heraus.

Fetzen YF2L703S „Hallo Fetzen, ich habe ihm mehrere Mails sowohl an...“
Optionen

Schon interessant, hier verlangen sie ein Einschreiben mit Rückschein, Mails werden nicht als beweiskräftig eingestuft. Egal, ich kann es nicht ändern und muss eben noch bis Ende März warten.

Fetzen Nachtrag zu: „Warnung vor world-of-shopping-paradies“
Optionen

PP Karlsruhe
Notruf/Polizeigewahrsam
Zentrale Ermittlungsgruppe/UBZ
Moltkestr. 62
76133 Karlsruhe

binjetzt30 Fetzen „Hier noch die Adresse der bearbeitenden Polizeidienststelle“
Optionen

Ja, ja, Karlsruhe, Wiege der Demokratie und Residenz des Rechts ... oder so...

Übrigens, wenn der Verkäufer Ware im großen Stil und auch gerade bei ebay anbietet, ohne diese auf Lager zu haben, und er dies auch in keiner Weise zum Ausdruck bringt, ist dies allein schon ein Hinweis dafür, dass unter Umständen Betrugsabsicht besteht.

Wenn dies der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei als ermittelnde Behörde bekannt sind, haben diese die Möglichkeit, weiter zu ermitteln. Z. B. Auszug aus dem Gewerberegister einholen und zu schauen, ob und ggf. wann und auch welches Gewerbe überhaupt angemeldet wurde.
Auch besteht die Möglichkeit, dem Verkäufer die durchaus berechtigte Frage zu stellen, wie er es sich den so vorstellt, mit den Warenlieferungen, wenn er so großspurig Ware verticken will.

Er könnte sich dann zwar insoweit einlassen, dass er zuerst Kaufverträge abschließt und dann die Ware selbst erst nach Zahlungseingang bestellt. Hätte er die Absicht zu liefern, müßte er ja in diesem Falle - sofern er halbwegs ehrlich sein will - zumindest auf die deutlich längere Lieferfrist hinweisen. Er müßte dann aber auch in der Lage sein, zu beantworten, wo er die Ware dann überhaupt zu kaufen gedenkt.

Schließlich kann er ja nicht erst bei nach Zahlungseingang erst mal schauen, ob er selbst die Ware überhaupt innerhalb akzeptabler Zeit einkaufen kann und wo er das macht.

Wenn aber keinerlei Anzeichen dafür da sind, dass er die Ware, die er "groß vertickt" auch liefern kann, so müßte die Staatsanwaltschaft ggf. eingreifen und z. B. die eingegangenen Gelder beschlagnahmen.

Wenn also die Staatsanwaltschaft auf bloße Formalien warten würde (wie z. B. vier Wochen warten) dann könnte das für einige schon reichen, sich z. B. mit der in den ersten drei Wochen von ebay-Käufern vorausbezahlten Geldern auf Nimmerwiedersehen auf die Tonga-Inseln zurückzuziehen.



Ich habe mal einen Bekannten gehabt, der tatsächlich in der Lage war, ordentlich Hardware zu verkaufen, ohne selbst alles auf Lager zu haben. Dies war zum einen notwendig, weil er für einige Monate viel unterwegs war. Zum anderen war es aber auch möglich, weil er mit einem Händler zusammengearbeitet hat, der in seinem Namen die entsprechende Ware direkt an den Kunden ausgeliefert hat. Funktionierte also so: Kunde K bestellt Ware bei meinem Bekannten B und zahlt per Vorkasse. B schickt eine Bestellung an Händler H und zahlt ebenfalls per Vorkasse. H schickt nun die Ware an K und die (bereits bezahlte) Rechnung an B. Genaugenommen hat mein Bekannter somit nur als Zwischenhändler fungiert.

Und genau so versuchen sich ja auch viele als Verkäufer, da sie auf diese Weise zum einen ein geringeres Zahlungsausfallrisiko haben (Ware wurde ja schon bezahlt) und gleichzeitig auch nicht in Vorkasse treten müssen (also auch kein hohes Startkapital benötigen). Dennoch muss man ja in diesem Fall schon organisatorisch alles geklärt haben, um zur Lieferung in der Lage zu sein.

Ach ja: bevor der Bekannte das aber so eingefädelt hat, war es auch schon so, dass einige in seinem Online-Shop Ware bestellt und gleich per Vorkasse bezahlt haben. Da mein Bekannter aber gerade dann kurzfristig für zwei oder drei Wochen unterwegs war, hat er logischerweise nicht geliefert. Als er dann wegen Betrugs angezeigt wurde, konnte er nach seinem Eintreffen allerdings zumindest a) den Sachverhalt aufklären (also keine Lieferung wegen seiner längeren Abwesenheit), b) ein Lager mit Hardware vorweisen, c) zig Ordner mit Bestellungen bzw. Geschäftsverbindungen zu seinen Großhändlern vorzeigen, bei denen er die bei ihm nicht vorrätige Ware kurzfristig bestellte.

Aber das nur am Rande... hat wahrscheinlich für Fetzen und die anderen Geschädigten auch keinen Sinn... leider

nemesis650 binjetzt30 „Ja, ja, Karlsruhe, Wiege der Demokratie und Residenz des Rechts ... oder so......“
Optionen

Hi

Hab grad bei google den Link zu euch gefunden.
Hab über ebay nen 19 Zoll Acer TFT bei dem Arsc.... gekauft.
230,- bezahlt bis heut nix da. Hab ne mal angezeigt aber ehrlich gesagt ohne große Hoffnungen jeh was vom Geld zu sehen.
Adresse hab ich auch gefunden nur leider ewig weit weg von mir sonst würd ich dem mal nen kleinen Besuch abstatten und der wär net erfreulich für ne.

Es gibt doch die Möglichkeit einer Sammelklage gegen ihn. Allerdings denke ich der hat wohl Insolvenz, dann wäre es auch erfolglos.
Habe von ebay zumindest 175,- zurück bekommen.

Wenn jemand von euch ne gute Idee hat wie man an den ran kommen kann lasst es mich wissen :-)

charlie62 nemesis650 „Hi Hab grad bei google den Link zu euch gefunden. Hab über ebay nen 19 Zoll...“
Optionen

Verbuche es als Lehrgeld.

Eine Anzeige wegen Nötigung oder Körperverletzung kommt dich allemal teurer als die ausstehenden 55 Euro.

spm2 Fetzen „Warnung vor world-of-shopping-paradies“
Optionen

Sehr geehrte Kunden von Shopping-Paradies ebay oder world-of-shopping-paradies.de,

sollten von Ihrer Seite Ansprüche bestehen, melden Sie sich bitte erneut, auch wenn Sie es schon getan haben, per Email support@world-of-shopping-paradies.de mit allen notwendigen Informationen bei uns.
Wir sind gerade am aufarbeiten und bemühen uns jeden Fall schnellstmöglich zu klären.


Shopping-Paradies
Stefan Müller

roewi spm2 „Sehr geehrte Kunden von Shopping-Paradies ebay oder...“
Optionen

....bin auch geschädigter von shopping-paradies, 242,- euro, für einen tft-bildschirm welchen ich bis heute noch nicht gesehen habe. gekauft am 31.01.06 und sofort bezahlt und bis dato: keine antwort, reaktion von seiten herr müller oder shopping-pardies. alle mails, faxe, anrufe, etc. umsonst. ja und nun lese ich das schreiben?! wie soll ich das verstehen? aus welchen grund sollten sie auf einmal reinen tisch machen wollen? ist wohl nicht ernst gemeind, oder?

YF2L703S Fetzen „Warnung vor world-of-shopping-paradies“
Optionen

Hallo,

nachdem ich am 20.02.2006 eine Anzeige nach § 263 StGB gegen den Geschäftsinhaber erstattet habe, habe ich festgestellt, daß mir der Gegenwert für meine Festplatte heute erstattet worden ist und insoweit bin ich mit einem blauen Auge davon gekommen.