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News: Urteil stärkt Verbraucherschutz

Telefonische Belästigung mit Werbung verboten

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Schon lange ist es Unternehmen verboten, Kunden telefonisch mit Werbeanrufen zu belästigen, wenn zum Kunden zuvor noch kein Geschäftskontakt bestand. Bestand bereits Kontakt, waren Anrufe zulässig und wurden nicht als sogenannte "kalte Anrufe" eingestuft.

Das ändert sich jetzt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Auch Kunden eines Unternehmens dürfen ab sofort nicht mehr telefonisch mit Werbeanrufen genervt werden. Wer belästigt wird, sollte sich die Adresse der betreffenden Firma notieren und diese Daten an eine Verbraucherzentrale weitergeben.

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@ Redaktion mr_drehmoment
Schnetty Redaktion „Telefonische Belästigung mit Werbung verboten“
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Ich soll mir also den Namen und die Firma aufschreiben die mich angerufen hat und das dann der Verbraucherzentrale melden.

Gestern und heute bekam ich Anrufe der Art: "Sie haben 480€ gewonnen. Regeln Sie die Modalitäten bitte unter folgender Nummer: 01905/321.... usw. Melden Sie sich sofort, denn nur heute können wir die Auszahlung vornehmen"

Der einzige der auszahlen würde bin ich - über diese Arschteuere 0190 Nummer, die mich wahrscheinlich tausendmal umleitet zu einem Ausländischen Anbieter, der mich damit Abzocken will. Das war übrigens ne Bandansage, die ich nicht nach Namen und Firma ausfragen konnte. Wie soll ich mich denn gegen sowas wehren?

Oder heute, auch ne Bandansage, die mich Menügestützt zu einer Umfrage leiten wollte.

Wenn das eine verboten wird, denken sich irgenwelche Hirnis wieder ne neue Masche aus.

Da hilft einfach nur "auflegen und sich nicht ärgern lassen"

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