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News: Urteil stärkt Verbraucherschutz

Telefonische Belästigung mit Werbung verboten

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Schon lange ist es Unternehmen verboten, Kunden telefonisch mit Werbeanrufen zu belästigen, wenn zum Kunden zuvor noch kein Geschäftskontakt bestand. Bestand bereits Kontakt, waren Anrufe zulässig und wurden nicht als sogenannte "kalte Anrufe" eingestuft.

Das ändert sich jetzt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Auch Kunden eines Unternehmens dürfen ab sofort nicht mehr telefonisch mit Werbeanrufen genervt werden. Wer belästigt wird, sollte sich die Adresse der betreffenden Firma notieren und diese Daten an eine Verbraucherzentrale weitergeben.

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Newcomer1 Redaktion „Telefonische Belästigung mit Werbung verboten“
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Sind hiervon auch "Süd- Nord- Lotto" betroffen ?
Oder lästige Anbieter von "billigen Telefontarifen" ?
ev. auch sogenannte Umfragen und Studien ? ( um die ich ja auch nicht gebeten hab )

Auf welchen Gesetzesauszug darf ich mich berufen , wenn ich so einen ungebetenen Gesprächspartner an der Strippe habe ?
Wird der Anrufende selbst , oder aber dessen Auftraggeber zur Rechenschaft gezogen ?

( hierbei müsste ja demnach der betroffene Mitarbeiter "verbotene Tätigkeiten" ausüben ...(?)


Gruß


Markus

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@ Redaktion mr_drehmoment