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Umziehen: Telekom & Doof AG

marcsen / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!


Hab zwar noch ne ganz kleine Galgenfrist, aber so wie´s aussieht, werde ich innerhalb der nächsten 2 Monate umziehen müssen.


Nun quälen mich natürlich ein paar Fragen, da ich leidenschaftlicher DSL-Nutzer (mit T-Net)  bin und man ja bekanntlich DSL nicht "umziehen" kann, wie es z. B. beim normalen Telefonanschluss möglich ist -> und schon wieder 99€ an die T-Com:


1. Ist es möglich, evtl den ganzen Telefonanschluss des Vormieters zu übernehmen, inkl. DSL? D.h. einfach Namen und Bankverbindung ändern, sofern er schon DSL hatte???


2. Wenn das nicht geht, wie sieht es aus mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten für meine alten DSL-Anschluss? Muss ich die 3 Monate Kündigungsfrist bei Umzug auch einhalten oder gilt da ein Sonderkündigungsrecht? Gilt das ggf. nur, wenn ich nicht bei der Telekom bleibe? Kann ja nich sein, dass ich für DSL zahlen müßte, obwohl ich garnicht mehr in der Wohnung wohne, oder doch?


3. Was hat das alles für Auswirkungen auf meinen Tarif bei 1und1? Interessiert die das überhaupt, selbst wenn ich während der ganzen Umzugsphase mal eine Monat überhaupt keinen DSL-Anschluss habe?


4. Gibt es sonst noch irgend etwas, was man unbedingt bei solchen Aktionen beachten muss!


Freue mich über alle Hinweise, da ich bei der T-Com beim besten Willen nicht ins offene Messer laufebn will!


Gruß,


AnTi

hä? wirklich? Mal im Ernst! Nö...
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holgik marcsen „Umziehen: Telekom & Doof AG“
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Wir sind vor ca. 4 Monaten umgezogen und mussten voll zahlen, also quasi Neuanschluß (nur ISDN), und der alte Vertrag lief weiter wegen 3 Monaten Kündigungsfrist (d.h. da wir 2 Monate vor Umzug der T-Doof mitgeteilt hatten daß wir umziehen, waren wir 1 Monat ohne Festnetz, der Anschluß kann ja erst nach 3 Monaten gekündigt werden !!). Den "alten" XXL-Vertrag konnten wir auch nicht behalten, da die "Software das nicht vorsieht", auch "wenn wir wollen, wir können ja gar nicht". Also von wegen Tarif kannst Du mitnehmen. T-Doof hat immer Sonderkündigungsrecht ("Können wir was dazu daß Sie umziehen ? Dafür sind Sie doch allein verabtwortlich !").

Also wenn das bei Dir genauso läuft darfst wohl oder übel in die Tasche greifen.

Gruß

Holgik

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