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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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Stand-Art Olaf19
Stand-Art jueki
Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
burhan Crusty_der_Clown „dass es - wenn schon - durchgewinkt heißt. Winken ist ein regelmäßiges...“
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Ein anderes Möbelhaus mit Kantinengastronomie verkauft die schwedischen Fleischbällchen,
die ich korrekt mit "Schötbullar" bestelle. Dann erfolgt meist die erzieherische Frage
"meinen Sie Kötbullar?" Ich frage dann "waren Sie schon mal ich Schweden? Seit 1990
dürfen Sie das doch!"

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Autsch, sowas tut weh: Olaf19