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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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Stand-Art Olaf19
Stand-Art jueki
Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Crazy Eye Olaf19 „ Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen...“
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Also bis hierhin kann ich das so dramatisch nicht finden. Demnach ist nach wie vor ein Richter nötig, der darüber zu entscheiden hat, ob der Antragsteller ein berechtigtes Interesse hat, nach den Daten zu fragen. Es ist also nicht so, dass jeder hergelaufene Dödel Anspruch auf Auskunft hat. Entscheidend ist imho eher die Frage, wie streng oder lasch die Richter den Begriff "berechtigtes Interesse" auslegen - und ob es diesbezüglich bedeutende Unterschiede von Richter zu Richter geben wird.

Auf den ersten blick kam mir das sogar sicherer vor, den inwieweit darf den der Staatsanwalt sagen, nö da mach ich nichts? Und die daten wenn er allein die personalien ermittelt mußte er dann eh raussuchen lassen.

Und die 100€ für die erste Abmahnung finde ich auch klasse, da wäre ich sogar fast noch ein Stückchen höher gegangen - ist aber für den "verbraucher" aber ein Schritt in die richtige Richtung.
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Autsch, sowas tut weh: Olaf19