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IQFIGHT.de !!!

Biermaus / 191 Antworten / Flachansicht Nickles

Also ich habe den IQ-Test gestern gemacht und bin mir nicht mehr sicher, ob die Zahlungshinweisung auf 30 Euro bei der Regestrierungssite ersichtlich war, habe aber das Gefühl, dass diese erst später ersichtlich wurden (?). Die AGB's hab ich mir nur flüggig durchgelesen, den Test gemacht und nachher bin ich draufgekommen, dass ich 30 Euro zu zahlen hätte. Ehrlich gesagt macht mir das jetzt Angst, ich habe der Firma per Mail bezügl. Widerrufsrecht geschrieben (wobei mir klar ist, dass ich ja den Test gemacht habe) aber daraufhin hieß es nur, ich müsse die 30 Euro bezahlen. Ich war schon einmal Opfer von der Firma probino.de und hab da eine Rechnung per Mail und ein Inkassoschreiben zugesendet bekommen, woraufhin ich mit einem eingeschriebenen Brief zurückkonterte, bis ich dann erfuhr, dass es mit der Firma aus war, schließlich haben die auch massig Leute verarscht und abgezockt. Jedenfalls hat man bei iqfight NICHT deutlich darauf hingewiesen, dass da etwas zu zahlen ist (vor allem - man bedenke die ganzen anderen Online-IQ-Tests, die gratis sind) und dies müsste in AGBs sowie Registrierungsseite doch deutlich ersichtlich sein, oder lieg ich da falsch? Angst macht mir nur, dass ich nicht weiß was ich tun soll. Tausend Mahn& Inkassoschreiben abwarten und einen Haufen zahlen, oder gleich 30 euro überweisen. Die Sache ist sehr unsicher. Gemacht hab ich den Test, aber ich fühle mich sehr hintergangen. Was kann ich tun, bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zu?

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Lebensprognosetest Gothiclady
wann starten wir? :o elec79
: sclumpfi
wildthing67 Nachtrag zu: „....und genau das ist das Problem hier. Sorry, Sclumpfi !“
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gebe zu, habe es ein wenig blöd erklärt. Wollte nur klarmachen, das eine Manhnung kein Mahnbescheid ist. Ein MahnBESCHEID ist der erste notwendige juristische Weg um seine Forderungen amtlich zu machen. Beim Antrag eines Mahnbescheides wird nicht geprüft, ob die Forderung berechtigt ist. Das heisst, jeder Hans und Franz kann einfach behaupten, Person X oder Y schuldet mir Geld und deshalb bekommt er jetzt einen gerichtlichen Mahnbescheid. Das WARUM ist dem Gericht dabei völlig egal. Die Frage nach dem Anspruch wird erst nach einem evtl. Widerspruch des Bescheides durch einem Richter geklärt. Wird KEIN Widerspruch eingelegt, gilt das als Anerkennung der Schuld.

nehmts mir net übel Anonym
guckt ma hier: ... schnieselein
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