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IQFIGHT.de !!!

Biermaus / 191 Antworten / Flachansicht Nickles

Also ich habe den IQ-Test gestern gemacht und bin mir nicht mehr sicher, ob die Zahlungshinweisung auf 30 Euro bei der Regestrierungssite ersichtlich war, habe aber das Gefühl, dass diese erst später ersichtlich wurden (?). Die AGB's hab ich mir nur flüggig durchgelesen, den Test gemacht und nachher bin ich draufgekommen, dass ich 30 Euro zu zahlen hätte. Ehrlich gesagt macht mir das jetzt Angst, ich habe der Firma per Mail bezügl. Widerrufsrecht geschrieben (wobei mir klar ist, dass ich ja den Test gemacht habe) aber daraufhin hieß es nur, ich müsse die 30 Euro bezahlen. Ich war schon einmal Opfer von der Firma probino.de und hab da eine Rechnung per Mail und ein Inkassoschreiben zugesendet bekommen, woraufhin ich mit einem eingeschriebenen Brief zurückkonterte, bis ich dann erfuhr, dass es mit der Firma aus war, schließlich haben die auch massig Leute verarscht und abgezockt. Jedenfalls hat man bei iqfight NICHT deutlich darauf hingewiesen, dass da etwas zu zahlen ist (vor allem - man bedenke die ganzen anderen Online-IQ-Tests, die gratis sind) und dies müsste in AGBs sowie Registrierungsseite doch deutlich ersichtlich sein, oder lieg ich da falsch? Angst macht mir nur, dass ich nicht weiß was ich tun soll. Tausend Mahn& Inkassoschreiben abwarten und einen Haufen zahlen, oder gleich 30 euro überweisen. Die Sache ist sehr unsicher. Gemacht hab ich den Test, aber ich fühle mich sehr hintergangen. Was kann ich tun, bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zu?

stoormi Peti6 „Hi! Meine Freundin und ich sind auch auf diesen IQ-Test reingefallen. Nach der...“
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Hallo,
mir ist das gleiche passiert. Vorweg erstmal: Ich bin 17 Jahre und nicht volljährig.

Ich habe ebenfalls eine email bekommen, in der man mich aufgefordert hat 30€ zu bezahlen. Plötzlicher Kälteschock erreichte mich.
Ich hab die erste E-mail, die ich zurück geschrieben hab darauf hingewiesen, dass ich noch nicht volljährig bin.
Darauf hin habe ich das heute erhalten:
Zunächst einmal bestreiten wir, dass der Teilnehmer tatsächlich minderjährig
ist.Auf unserer Seite ist eine Anmmeldung unter 18 nicht möglich (siehe Jahre bei
Anmeldeformular).
Sollte der Teilnehmer dennoch minderjährig sein, liegt hier ein
Eingehungsbetrug vor, da bewusst falsche Daten verwendet wurden.
Wir verweisen auf § 269, StGB - Fälschung beweiserheblicher Daten.
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder
verändert,
daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen
würde,
oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In der Überlassung des mit dem Internet verbundenen Computers an einen
Minderjährigen
wird eine konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für dessen
rechtsgeschäftliches Tun gesehen.
Aus einer verobjektivierten Sichtweise wird der Anschein gesetzt,
dass seine Willenserklärungen Gültigkeit haben sollen.

Sollte es so sein, dass Ihr minderjähriges Kind sich ohne Ihr Wissen Zugang
zum Internet verschafft hat,
so ist darin eine Auffsichtspflichtverletzung zu erkennen.
Damit bleibt die Forderung als Schadensersatzanspruch gegen Sie aufrecht.

Zudem verweisen wir auf §110, BGB !

Unter diesen Umständen können wir Ihre Einwendung nicht nachvollziehen.
Wir fordern Sie daher auf die Rechnung fristgerecht zu bezahlen, um weitere
Kosten zu vermeiden.

......
Dann hab ich im Internet geforscht, und bin auf diese Seite gestoßen. Hab dann dieses Schreiben gefunden
http://www.ombudsmann.at/pdf/30.pdf?title=Ruecktritt-Gratis-Internet-Angebot-unter18Jahre an diese iq-Fight addresse geschickt.

Mal schauen, was diese jetzt zurück schreiben...

Gruß Micha

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Lebensprognosetest Gothiclady
wann starten wir? :o elec79
: sclumpfi
nehmts mir net übel Anonym
guckt ma hier: ... schnieselein
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