News: Schluss mit hoher Strafe für Kleinkram
Justizministerin will mehr Schranken für Massenabmahner
Michael Nickles / 15 Antworten / Baumansicht
[mn] Eine eigene Homepage im Internet kriegt jeder schnell und billig. Aber selbst eine noch so primitive eigene Webseite, kann fatale Folgen haben, zu einer finanziellen Katastrophe werden.
Das fängt beispielsweise bei der "Impressumspflicht" an. Laut Telemediengesetz muss jede Webseite ein Impressum haben aus dem hervorgeht, wer der Betreiber ist. Zu glauben, dass das nur Firmen tun müssen, ist ein fataler Irrtum.
Ohne Impressum dürfen wohl lediglich private Seiten sein. Und zwar welche, die so privat sind, dass ihre Inhalte nur "Familienmitgliedern" und "Freunden" per Passwort-Eingabe zugänglich sind.
Und selbst wer ein Impressum auf seine Seite macht, muss exakte Richtlinien einhalten. Der noch so geringste "Tippfehler" kann zu einer folgenschweren Abmahnung mit horrenden Kosten führen. Auch Personen und kleine Unternehmen, die im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, können ruckzuck wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht teuer abgemahnt werden.
Eine Chance hat man eigentlich nur wenn man seine Webseite (und auch jede spätere Änderung!) von einem sachkundigen Anwalt überprüfen lässt. Das ist natürlich teuer und für Privatpersonen meist kaum finanzierbar. Schlimm ist auch, dass sich Sachlagen permanent ändern können.
Bis Ende 2006 war es beispielsweise wettbewerbswidrig "Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers" mit "UVP" abzukürzen, seit Ende 2006 ist es erlaubt (siehe www.internetrecht-rostock.de). Diverse Anwaltskanzleien haben sich auf derlei Abmahnungen von Internetseiten spezialisiert und kassieren auch bei noch so banalen "Fehlern".
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat jetzt verkündet, diesen Abmahn-Spezialisten das Handwerk zu legen beziehungsweise zu erschweren (siehe Sueddeutsche.de). Es soll bald ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, der Abmahnungen für Trivial-Angelegenheiten für Anwälte nicht mehr lukrativ macht.
Angedacht sind mehrere Maßnahmen. Zum einen soll die zulässige Abmahnkostenhöhe reduziert werden. Weiter soll es abmahnenden Anwälten nicht mehr möglich sein, sich ein beliebiges "abmahnungsfreundliches" Gericht aussuchen zu können.
Und: Missbräuchlich Abgemahnte sollen einen eigenen Kostenersatzanspruch erhalten. Auch gegen Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen will Leutheusser-Schnarrenberger vorgehen.
Michael Nickles meint: Abmahnungen. Den wenigsten ist klar, was sich hinter den Kulissen in diesem Land abspielt. Ein Beispiel: Ein Blogger, schreibt etwas Negatives über eine Firma und es ist die Wahrheit. Die Firma mahnt den Blogger dann wegen Rufmord ab.
Dabei wird ein beliebiger absurder Streitwert festgelegt. Beispielsweise 500.000 Euro. Damit ist jede Anwaltsrunde elend teuer. Bereits die erste Reaktion mit einem Anwalt, treibt den Blogger ins finanzielle Aus.
Geht es vor Gericht summieren sich die Kosten ins theoretisch Unendliche. Der Blogger darf "Jahre" lang kämpfen um zu beweisen, dass er die Wahrheit geschrieben hat. Die dabei anfallenden Anwalts und Gerichtskosten (die vorgestreckt werden müssen), kann sich ein "normaler Mensch" nicht leisten.
Kurzum: eine Firma mit viel Kohle, kann ein kleineres Unternehmen oder eine Einzelperson mühelos in den Bankrott prozessieren – auch wenn sie im Unrecht ist.
„Justizministerin will mehr Schranken für Massenabmahner“
und genau deswegen habe ich bis heute keine eigene Homepage. und werde wohl auch nie eine haben.
Ich bin nicht reich genug, um mich auf einen Krieg mit windigen Abmahn-Anwälten einlassen zu können.
Und selbst wenn, wäre mir mein Geld DAFÜR eindeutig zu schade.
Mir deucht allerdings: dass bisher keine Reaktion seitens des Gesetzgebers erfolgte, ist Berechnung desselben und volle Absicht.
Volker
„Eine eigene Homepage im Internet kriegt ...“
„Justizministerin will mehr Schranken für Massenabmahner“
Massenabmahnanwälten gehört das Handwerk gelegt, Berufsverbot und gut ist.
Bis Ende 2006 war es beispielsweise wettbewerbswidrig "Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers" mit "UVP" abzukürzen
Dinge, die ich nie verstehen werde. Was Abkürzungen wie UVP bedeuten, müsste doch jedem klar sein. Und wenn ich es nicht weiß, schaue ich nach, was soll daran denn abmahnwürdig gewesen sein?
„Die erste Abmahnung sollte entweder ...“
Treffender kann man es nicht sagen.
Wobei mehr Schranken vornehm formuliert ist.
Bisher existiert ja keine Schranke.
„ Massenabmahnanwälten gehört das Handwerk ...“
Und es wird mit Sicherheit auch keine geben.
Wenn es dazu jemals entgegen den entschiedenen Widerständen der Lobby ein Gesetz geben wird, das wird das so ausfallen, das es eigentlich nur ein Appell an ein nicht vorhandenes Gewissen ist. Problemlos zu umgehen.
Oder auch nur auf einen Einzelfall zutreffen.
Die Vertreter der Anwälte und der (großen) Firmen, denen das nützt, werden dafür sorgen.
Schließlich ist es das Grundprinzip einer kapitalistischen Gesellschaftsordnung, der Erwirtschaftung von Profit, der Vermehrung des Eigentums, die höchste Priorität einzuräumen.
Nirgendwo steht vermerkt, das dies nicht auf Kosten der sozial Schwächeren geschehen darf.
Denn sollte man den Anwälten diese Art der Gewinn- Erwirtschaftung verbieten, dann müßte das weitergehen.
Bei den Medikamenten, beim Benzin, bei den Mieten.
Und das widerspräche der Natur der herrschenden Gesellschaftsordnung.
Jürgen
„Bisher existiert ja keine Schranke Und es ...“
„Die erste Abmahnung sollte entweder ...“
Das verstehe ich auch nicht. Heuchelei pur - als ob man damit etwas für den Verbraucherschutz tun wollte...
Diese ganze Abmahnerei - an und für sich eine sinnvolle Maßnahme, wenn sich jemand *wirklich* wettbewerbswidrig Vorteile gegenüber anderen verschafft - ist längst zu einem Selbstzweck degeneriert, eine Art Lizenz zum Gelddrucken.
CU
Olaf
„Was Abkürzungen wie UVP bedeuten, müsste ...“
In jeder Medikamentensuchmaschine kommt der Begriff vor.
Das hätte die Apotheker-Mafia schon lange genutzt.
„UVP ist auch nicht abmahnwürdig. In jeder ...“
Schon deswegen dürfte es dort gar kein "UVP" geben.
CU
Olaf
„Aber Medikamente unterliegen doch der ...“
Alles ohne Rezept kann man auch billiger bekommen. Bis zu 50%.
Aber die Apotheken geben meist nur Papiertaschentücher.
Kannst mir glauben, ich bin da "DER" Experte.
Und was die Preisbindung anbelangt: Sie können auch teurer sein. :O(((
Nur die GKV zahlt nicht mehr als den Festpreis.
„Nein, nur die verschreibungspflichtigen ...“
Aah okay... das wusste ich nicht. Ich dachte, das gilt für alle Medikamente.
Gut, Vitamin-C-Pulver, auch Ascorbinsäure genannt, sowie andere "Chemikalien" sind zwar auch nicht preisgebunden, aber die hatte ich auch eher als Nahrungsergänzung betrachtet, nicht als Medikamente nur deswegen, weil man sie auch in der Apotheke bekommt.
Kannst mir glauben, ich bin da "DER" Experte.
Ich weiß ;-) Wir hatten solche Themen im Laufe der Jahre schon einige Male.
http://www.nickles.de/forum/klatsch-fakten-news-betas/2002/apotheke-internet-707631.html
http://www.nickles.de/forum/klatsch-fakten-news-betas/2003/apotheke-internet-teil-2-537401288.html
CU
Olaf
„Nein, nur die verschreibungspflichtigen ...“
Lang ist es her.
Inzwischen habe ich meine Methoden mit den Medikamenten wesentlich verfeinert.
So verfeinert, dass unterm Strich sogar ein Plus dabei rauskommt.
Und das alles legal.

