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Freispruch bleibt Freispruch

weissnix2 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Bedingt durch den wissenschaftlichen Fortschritt - DNA-Analyse - konnten in den letzten Jahren einige Verbrechen auch nach mehr als 20 Jahren aufgeklärt werden. Deshalb hat die Große Koalition vor zwei Jahren die StPO dahingehend geändert, dass -  z. B. bei Mord  - auch nach einem Freispruch mangels Beweises das Verfahren wieder aufgenommen werden konnte, wenn sich neue Beweise ergaben. Diese Vorschrift hat das Verfassungsgericht jetzt gekippt: einmal Freispruch bleibt für immer Freispruch, im Klartext: wenn ein Mordverdächtiger mangels Beweises  freigesprochen wird, kann er hinterher fröhlich grinsend erklären: "Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
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mawe2 weissnix2 „Dir ist aber schon klar, dass die Frage unsinnig ist? Halterhaftung bedeutet Umkehrung der Beweislast, das heißt: bei ...“
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Dir ist aber schon klar, dass die Frage unsinnig ist?

Nein, ist sie nicht.

Wenn man die Halterhaftung in A und NL einfach mit Verweis auf einen Autodiebstahl aushebeln kann, ist sie genau so viel (oder wenig) wert wie die nicht vorhandene Halterhaftung in D.

Und wenn ein Schaden mit einem gestohlenen Fahrzeug verursacht wird und der Dieb unbekannt bleibt, haftet für Fremdschäden die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters.
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