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Gastbeitrag: Smartphones, Phablets, Watches, kompakte Mobilgeräte

Smartphone, Internet und TV: Was sich 2017 für Verbraucher ändert

Kevin.gast_autor / 15 Antworten / Flachansicht Nickles
2017 wird das Bußgeld für Handynutzung im Auto auf 100 Euro erhöht. (Foto: Pixabay)

Das Jahr 2017 hat gerade erst begonnen, aber schon jetzt steht fest, dass in den nächsten zwölf Monaten einige Veränderungen auf die Verbraucher zukommen.

Das gilt insbesondere für die Bereiche Smartphone, Internet und TV: Roaming-Gebühren werden im EU-Ausland abgeschafft, die Handy-Nutzung im Auto wird noch härter bestraft und die TV-Übertragung wird auf DVB-T2 umgestellt. Welche wichtigen Neuerungen hat 2017 für Smartphone-Besitzer, Internetjunkies und TV-Fans zu bieten?

Keine Roaming-Gebühren innerhalb der EU mehr

Schon seit einigen Jahren verhandelt die Europäische Union über die Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU. Ab Mitte des Jahres – genauer gesagt zum 15. Juni 2017 – sollen die Roaming-Gebühren im EU-Ausland nun tatsächlich weitgehend wegfallen. Das heißt, dass Verbraucher ohne zusätzliche Kosten SMS verschicken, telefonieren und mobil surfen können, wenn sie sich in einem der EU-Mitgliedstaaten aufhalten. Diskutiert wird momentan noch, ob eine Obergrenze für die Dauer des Roamings eingeführt wird. Sie soll verhindern, dass Smartphone-Nutzer im Nicht-Heimatmarkt einen dauerhaften Handy-Vertrag zu günstigeren Bedingungen abschließen.

Bis es soweit ist und die Roaming-Gebühren endgültig der Vergangenheit angehören, gilt weiterhin der sogenannte „Eurotarif“. Das bedeutet:

- 1,14 Cent für eingehende Anrufe

- 5 Cent Zuschlag auf den eigentlichen Tarif für ausgehende Anrufe

- Bis zu 2 Cent zusätzlich für ausgehende SMS

- Zuschlag von maximal 5 Cent pro Megabyte Datenvolumen für das mobile Internet

Zu diesen Preisen muss noch jeweils die Mehrwertsteuer addiert werden. Insbesondere das mobile Internet kann im Ausland momentan noch zur Kostenfalle werden. Deshalb bieten viele Netzbetreiber bereits spezielle EU-Pakete für Smartphone-Nutzer an. Im Online-Magazin von Preis24 gibt es eine Übersicht über Anbieter mit günstigen Tarifen für EU-Länder. Wer in diesem Jahr noch vor Juni einen Urlaub im EU-Ausland plant, ist mit einem solchen Auslandspaket gut beraten.

Smartphone-Nutzung am Steuer wird noch teurer

Während die Nutzung des Smartphones im Ausland also bald günstiger wird, klettern die Gebühren an anderer Stelle in die Höhe: Wer bei der Handynutzung während des Autofahrens erwischt wird, muss 2017 mit härteren Strafen rechnen. Die Bundesregierung will die Smartphone-Nutzung im Straßenverkehr eindämmen und daher die Bußgelder erhöhen. Statt wie bisher 60 Euro zahlt man dann 100 Euro Strafe. Dazu gibt es noch einen Punkt im Register von Flensburg. Neu ist außerdem, dass das Nutzungsverbot nicht mehr nur für Smartphones gelten soll, sondern auch für andere technische Geräte wie E-Book-Reader, Tablets und Videobrillen.

Umstellung der TV-Übertragung auf DVB-T2

Zum 29. März 2017 gibt es in vielen Ballungszentren Deutschlands eine wichtige Neuerung für alle TV-Fans: Die Fernsehübertragung wird ab diesem Zeitpunkt auf DVB-T2 umgestellt. Der Vorteil dieser Veränderung besteht darin, dass das Fernsehprogramm erstmals in brillanter Full-HD-Auflösung übertragen werden kann. Allerdings fallen für private TV-Sender dann zusätzliche Gebühren an. Darüber hinaus benötigen die Verbraucher in den betroffenen Haushalten einen neuen Receiver, weil alte DVB-T-Receiver nicht aufwärtskompatibel sind. Gleichzeitig wird die bisherige DVB-T-Übertragungstechnik abgeschaltet, damit Frequenzen frei werden, die für den Internet-Netzausbau verwendet werden können. Hier erfahren Verbraucher, was sie über den anstehenden Umstieg auf DVB-T2 wissen sollten.

Freies WLAN in allen ICE-Zügen

Reisende, die viel mit der Bahn unterwegs sind, können sich ab 2017 über einen neuen Service freuen: Ab sofort bietet die Deutsche Bahn das ICE-WLAN auch für die 2. Klasse ohne zusätzliche Kosten an. Einen kleinen Haken hat die Sache jedoch: Das Datenvolumen beschränkt sich pro Fahrgast und pro Tag auf 200 Megabyte. Dabei liegt die Übertragungsgeschwindigkeit bei ungefähr einem Megabit pro Sekunde. Sobald man 200 Megabyte verbraucht hat, wird die Geschwindigkeit reduziert. Nur Passagiere der ersten Klasse genießen ein unbegrenztes Datenvolumen.

Höhere Transparenz beim Abschluss von Internettarifen

Wer ab Mitte 2017 einen Vertrag bei einem Breitbandanbieter abschließen möchte, profitiert von mehr Transparenz und einer höheren Übersichtlichkeit. Kürzlich wurde eine Transparenz-Verordnung verabschiedet, die unter anderem vorsieht, dass die Angaben über die Leistungsfähigkeit der Internetanschlüsse konkretisiert werden müssen. Die Anbieter haben ab Mitte 2017 demnach die Pflicht, mithilfe von Messungen konkrete Auskünfte über die tatsächliche Geschwindigkeit eines Internettarifs zu geben. Zudem sollen Verbrauchern Produktinformationsblätter zur Verfügung gestellt werden, in denen die wichtigsten Vertragsinhalte übersichtlich zusammengefasst sind. Darüber hinaus verlangt die Transparenz-Verordnung neue Informationen auf den monatlichen Rechnungen. Dort müssen in Zukunft unter anderem folgende Angaben festgehalten werden:

- Kündigungsfrist

- Ende der Mindestvertragslaufzeit

- Letzter Kalendertag, an dem die Kündigung des Vertrags möglich ist

Alles in allem werden Internetverträge ab 2017 demnach deutlich transparenter für Verbraucher.

Sprechstunde beim Arzt via Internet möglich

Eine interessante Neuerung gibt es ab Juli 2017 für Internetnutzer, die häufig zum Arzt müssen: Ab diesem Zeitpunkt soll die Möglichkeit bestehen, mit dem Arzt eine Online-Sprechstunde per Videotelefonie abzuhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt diesen Service anbietet. Die Kosten werden von den Krankenkassen getragen. Allerdings darf eine Online-Sprechstunde die Vor-Ort-Behandlung nicht ersetzen, sondern soll diese lediglich ergänzen. Insbesondere für Kontroll- oder Nachsorgetermine ist sie daher interessant.

 

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ThomasRichter mumpel1 „Dieses Urteil dürfte sich bald, vielleicht noch in diesem Jahr, erledigt haben. Denn es soll das Gesetz so geändert ...“
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ein Urteil ist rechtskräftig oder halt nicht

hätten sie mal link oben komplett gelesen, hätten sie den Text nicht so geschrieben

Mobiltelefon ist kein Smartphone - auch das ist ein Urteil 

und geändert werden soll nichts davon

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mir ging es übrigens um den einen, der schrieb das er mit 130 Sachen statt auf Fahrbahn lieber in andere Autos guckt und erkennt und sieht und hört was dort genau los ist.

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