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News: Pech für Malik First Born Allah Farrad

15 Jahre Knast für Selfie-Foto auf Facebook

Michael Nickles / 10 Antworten / Flachansicht Nickles
Dieses Selfie brachte 15 Jahre Knast. (Foto: Malik First Born Allah Farrad / Facebook)

15 Jahre Knast hat ein Selfie-Foto auf Facebook einem 42-jährigen US-Bürger beschert, meldet Knoxnews.

Das Foto zeigt "Malik First Born Allah Farrad" vor einem Spiegel mit einer Pistole in der Hand, den Laserpointer der Waffe auf seine eigene Stirn gerichtet. Berichtet wurde bereits mehrfach über den Vorfall.

Bereits im Juni 2015 wurde vermeldet, dass es sich bei der Waffe, die auf dem eher schlechten Foto nur spärlich erkennbar ist, um eine echte Knarre handelt.

Genau dieser Umstand hat dann wohl jetzt zum extrem harten Urteil geführt, das allerdings noch weitere Hintergründe hat. Malik First Born Allah Farrad hat eine längere Verbrecherkarriere hinter sich, die bereits zu Jugendzeit begann.

Im Jahr 2000 wurde er wegen Drogen- und Waffenbesitz zu einer Haftstrafe verurteilt. Seine Entlassung war mit mehreren Auflagen verbunden, darunter auch das strikte Verbot von Waffenbesitz.

Justizbeamten verfolgen die Tätigkeiten ihrer Klienten auch in sozialen Netzwerken, das im Fall des Fotos zum Verfahren führte. Die Gerichtsverhandlungen haben anscheinend gut zwei Jahre angedauert. Das Foto wurde bereits am 13. Oktober 2013 in Facebook eingestellt.

Michael Nickles meint:

Weinen oder lachen? Vermutlich ist beides angesagt. Recht interessant finde ich durchaus, dass die Qualität des Selfies eigentlich recht schlecht ist und dass die dennoch ausgereicht hat um die Waffe als "echt" zu klassifizieren.

Ich vermute, dass es sehr viele Replika-Knarren gibt, die von einer Originalwaffe kaum zu unterscheiden sind. Hätte "Maik.." ausreichend Kohle für einen gewieften Anwalt gehabt, wäre im die hohe Strafe vielleicht erspart geblieben.

Vielleicht war die Veröffentlichung des Fotos allerdings auch ganz einfach Sehnsucht nach Rückkehr ins Knastleben.

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Olaf19 Borlander „Das Foto ist doch lediglich der Nachweis dafür, dass er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat: D.h.: Wenn man ...“
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Das Foto ist doch lediglich der Nachweis dafür, dass er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat:

Ich finde, dass so ein Foto prinzipiell ungeeignet ist als Beweis dafür. Wenn man eine solche Waffe bei ihm findet – okay. Aber das Ding auf dem Foto kann genau so gut eine Attrappe sein, und eine Aussage wie "von dem Teil gibt es keine Replicas" heißt doch nicht mehr und nicht weniger als: bislang wurde noch keine gesichtet, vielleicht hat er selbst aber eine angefertigt.

Nach meinem Rechtsempfinden reicht das Foto für nicht viel mehr als für eine Hausdurchsuchung.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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