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YouTuber wehrt sich gegen Abmahnung von bild.de

Olaf19 / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Internetpräsenz der Bildzeitung ist seit kurzem nicht mehr benutzbar, sofern man sie mit einem Werbeblocker besucht – und natürlich gehört dies wieder in die Rubrik "mit technischen Maßnahmen soziale Probleme lösen". Solche Maßnahmen haben es traditionell an sich, dass sie mehr oder weniger leicht zu umgehen sind.

YouTube-Kanal-Betreiber Tobias Richter hatte ein Anleitungsvideo veröffentlicht, in dem erklärt wird, wie man die Sperre umgehen kann. Dafür wurde er vom Axel-Springer-Verlag abgemahnt. Doch Richter will standhaft bleiben und sich dagegen zur Wehr setzen.

PCGamesHardware weiß, wie er das machen will. Resümee seiner Anwälte:

"Wir gehen aus mehreren Gründen davon aus, dass unser Mandant vorliegend keine Rechte der Bild GmbH & Co KG verletzt hat. Es liegt bereits keine Umgehung einer wirksamen technischen Maßnahme gemäß Paragraf 95a Urheberrechtsgesetz vor, weiterhin ist durch die behauptete Umgehung überhaupt kein relevantes urheberrechtliches Verwertungsrecht der Bild GmbH & Co. KG betroffen."

Quelle: www.pcgameshardware.de

Olaf19 meint: Sonderlich schade ist es ja nicht gerade, wenn man die "Inhalte" der Bildzeitung nicht zu lesen bekommt. Trotzdem ist es ein Unding, wenn es nicht erlaubt sein soll, über die Umgehung der Werbeblockersperre zu berichten. So etwas ist durch Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit gedeckt.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 XAR61 „Kann mir nicht vorstellen, das Bilde mir meine Meinung damit durch ...“
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denn schließlich wurde aus meiner Meinung das Urheberrecht von Bilde mir meine Meinung noch nicht einmal angekratzt.

Sehe ich auch so, denn durch das Ausblenden von Werbung wird ja kein redaktioneller Inhalt in irgendeiner Form verfälscht oder sonstwie manipuliert.

Dass der Verlag ein Interesse daran hat, dass Werbung möglichst flächendeckend ausgeliefert und nicht blockiert wird, steht auf einem anderen Blatt. Nach meinem Rechtsempfinden ist das aber kein Fall fürs Urheberrecht.

CU, Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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