Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge

Hoffnung?

gelöscht_320371 / 62 Antworten / Flachansicht Nickles

Text darf verwendet werden!

Dieses Schreiben haben wir,12 Leute, zu den "Zwangs-Gebühren-Eintreibern" als Einschreiben geschickt, bis heute haben wir nichts mehr gehört/gelesen, ist das schon ein Erfolg?

 

Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Freimersdorfer Weg 6

50656 Köln

Ihr Schreiben vom 02.01.2015, Festsetzungsbescheid!

                                                                                                          Datum: 30. Jan. 2015

Beitragsnummer: 398 509 301

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich fordere den Nachweis der gesetzlichen Grundlage für Ihre Beitragsforderung.                                                                                                                           
Ich fordere nicht den sogenannten Staatsvertrag,

denn dieser ist nicht die gesetzliche Grundlage!

Zum Nachweis der gesetzlichen Grundlage gebe ich Ihnen 21 Tage nach versenden dieses Briefes ( Poststempel) Zeit, sollte ich bis dahin nicht die gesetzliche Grundlage von Ihnen bekommen haben muss ich davon ausgehen, dass Sie den Beitrag rechtswidrig anfordern und halte mir entsprechende Schritte gegen das Unternehmen GEZ /ARD, ZDF und Deutschlandradio vor.

Ich erwähne die GEZ extra, da die Umsatzsteueridentifikationsnumm­er identisch ist.

Betrachten sie dieses Schreiben als Widerspruch!

Schreiben Ihres Unternehmens, welche keine Unterschrift nach dem BGB aufweisen, werden unbeachtet dem Papiermüll zugeführt.

Mit freundlichen Grüßen

 

bei Antwort benachrichtigen
Andreas42 gelöscht_320371 „Hoffnung?“
Optionen

Hi!

Ich bin mal gespannt welche Gesetzt sie dir liefern werden. Ich hatte schonmal in diese Richtung gesucht, aber das Thema ist "unübersichtlich", um es aus Laiensicht zu formulieren (da blickt vermutlich kaum eine Sau im Detail durch).

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ja in der Tat ein Vertrag zwischen den Bundesländern und somit ersteinmal kein Gesetz (soviel hatte ich dann auch irgendwann mitbekommen).
Die einzelnen Bundesländer müssen ihn daher ratifizieren, also zum Gesetz machen.

Da du nach Köln geschrieben hast, denke ich, dass du (wie ich) in NRW lebst, also gelten die dortigen Landesgesetze. Wichtig für die Suche war ersteinmal herauszubekommen, dass es um den "Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag" geht ("Donaudampfschifffsfahrtsdirektor" dürfte weiterhin den Rekord für das längste Wort halten...)

Hier auf dieser kritischen Seite kann man lesen, dass NRW sich mit der Ratifizierung noch am längsten Zeit gelassen hat: http://www.gez-abschaffen.de/Ratifizierung.htm

Nach meinen schnellen Recherchen ist das Hauptgesetz, dass Landesmediengesetz von NRW.

http://www.lfm-nrw.de/medienrecht/landesmediengesetz-nrw.html

Das regelt die ganzen Anforderungen an die Rundfunkanstalten (öffentlich und privat). Zu den Gebühren steht da aber (soweit ich das überflogen habe) nichts drin. Also hab ich weiter gestöbert und bin dann auf diese Dingens gestoßen: Link

Ich denke, dass ist das Gesetz, dass hier im Frühjahr 2015 vom Landtag erlassen wurde und den Staatsvertrag einfach zum Gesetz erklärt (wusste bis dato auch nicht, dass man sich die Sache so einfach machen konnte).

Als juristischer Laie schätze ich jetzt mal ganz sportlich, dass das letzte Gesetz nennen werden (evtl. zusammen mit dem Landesmediengesetz). Ob meine Vermutung das passt? Keine Ahnung.

Wenn du die Details aus deren Antworten posten würdest, wäre das klasse.

Bis dann
Andreas

Bitte bei der Ueberweisung im Betreff "Loeschen fuer Kohle" und den Beitrag angeben. Knausern hilft nicht!
bei Antwort benachrichtigen