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Fritzbox nach Blitzschlag reparabel!?!?

gelöscht_103956 / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo alle,

gestern kams von oben.                                                                                                       Peng! Im unseren Garten schlug der Blitz ein und sofort war die Fritzbox offline. Kein Lämpchen geht mehr! Netzteil hat noch Spannung.                                                             Ich hab meinen uralt Router samt Splitter und DSL-Modem von der Mansarde geholt und "kriech" jetzt im Netz. Der ganze Kabelsalat naja.                                                                     Und jetzt muss ich jaaa ma lästern. Die Steckdose mit Überspannungsschutz war von Lidl, gelle Mike...Zwinkernd. Und das Teil von Belkin liegt seit Jahr und Tach auf dem Dachboden rum. Jetzt weiß ich warum.Unentschlossen

Nun aber zur Frage. Hat die fritzbox fon, Modell 7390 eine elektron Sicherung, wo und kann man diese gegen eine neue einlöten??? 

2. Frage. Ich würd schon wieder eine neue fritz besorgen wollen. WLAN hab ich nicht, bzw. abgeschaltet, weil, alles verdrahtet im Haus.

Welche Fritzbox wäre am günstigsten und sicher!!! ???   Darf auch deutlich weniger kosten als die 200 Euronen für die 7390. Sollte aber min. 16MB schaffen.  Ich würd mir auch ein olles Ding auch der Bucht fischen.

3. Frage. Habe wegen diesen ganzen Scheixx in den Vertrag geguckt, Über 2 Jahre, könnte also wechseln.

Bin z.zt. bei 1u1. flate web, festnetz, mobil ins dt. Festnetz. Zahle z.zt. knapp 30 Euro(Monat).

Mit dem neuen handy würd ich gern ab und an auch mobil ins web gehen wollen. Gibts da bessere Tarif und von wen!?

Schönen Sonntach noch

Schorsch

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violetta7388 neanderix „Nein. Direkter Blitzschlag ist in der Regel drin, aber nicht ...“
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Hallo neanderix,

welch eine Antwort???

Blitzschlag ist in den Kompositversicherungen grundsätzlich immer versichert. Kannst Du in den AFB, VHB oder im VVG nachlesen!

Auch indirekter Blitzschlag, also auch Überspannungs.-, Überstrom.- und Kurzschlußschäden, ist/sind z. B. in den VHB 2010 versichert, wenn der Blitz auf dem Versicherungsgrundstück einschlägt   u n d    andere Gegenstände (= Sachen) durch Blitzeinwirkung beschädigt wurden.

Die Preisfrage, welche Fassung der VHB dem Vertrag von besterpapa zugrunde liegt, ist offen. Hier hilft nur eine detaillierte Prüfung, denn ein Fachmännle hilft, wie man sieht, nicht weiter.

MfG.

violetta

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Siehe hier: ... shrek3