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News: Der Anfang vom Ende

Porno-Abmahnskandal: Landgericht Köln gesteht seinen Irrtum

Michael Nickles / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Landgericht Köln hat jetzt erste Entscheidungen bezüglich der Redtube-Abmahnungen gefällt, wird per Pressemitteilung (PDF-Link) erklärt. Bei vier Fällen hat das Landgericht den Beschwerden Betrofffener stattgegeben. Die Richter haben dabei eingestanden, dass es unzulässig war, dem Antrag der Archive AG, die IP-Adressen herauszugeben, zu entsprechen. Bereits im Dezember war das Landgericht Köln zurückgerudert, hatte erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der IP-Adressenermittlung gemeldet.

Landgericht Köln. (Foto: Landgericht Köln)

Es war also vorhersehbar, dass es - wie jetzt erfolgt - zu entsprechenden Entscheidungen kommt. Aus der Pressemitteilung ist ersichtlich, dass die Richter der betreffenden Kammern auf den missverständlich formulierten Antrag (billigen Trick) der Archive AG reingefallen sind, weil dort von "Downloads" die Rede war und nicht von Streaming.

Der bloße Empfang eines Streams stellt aus jetziger Sichtweise der Kölner Richter keinen rechtwidrigen Urheberrechtsverstoß dar.

Und im Fall von Streaming betrachten es die Richter jetzt auch als merkwürdig, dass die IP-Adressen von der Archive AG überhaupt erfasst werden konnten. Angedeutet wurde von den Richtern auch bereits, dass die jetzige Entscheidung zu einem Beweisverwertungsverbot führen könne.

Im Fall eines Hauptsacheprozesses könnte dies bedeuten, dass die Abmahnkosten unberechtigt waren. Der Beschluss des Landgerichts Köln kann hier als PDF abgerufen werden. Bis zum heutigen Tag sind beim Landgericht Köln über 110 Beschwerden gegen die Auskunftsbeschlüsse eingegangen.

Bislang sind die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig, die Antragsstellerin (also The Archive AG) hat noch die Möglichkeit Beschwerde einzulegen - falls sie dafür noch einen willigen Verteidiger findet. In einigen Verfahren soll der vertretende Rechtsanwalt sein Mandat ohne Angabe von Gründen bereits hingeschmissen haben.

Michael Nickles meint:

Wie lautete der Spruch nochmal? Ich glaub "Unwissentheit schützt vor Strafe nicht.". Und exakt aus Unwissentheit (und vermutlich auch Faulheit), haben die betreffenden Richter die Herausgabe der IP-Adressen überhaupt zugelassen.

Dass jetzt konsequent zurückgerudert wird ist schön. Aber das reicht nicht. Der Gesetzesgeber muss dringend klare Richtlinien schaffen, die kriminelle Massenabmahnungen bereits im Keim erstickt.

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Michael Nickles torsten40 „In der .pdf einen klickbaren Link nach Redtube, dafür gibt ...“
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In der *.pdf einen klickbaren Link nach Redtube, dafür gibt es erstmal ein "Like" *lol*

Lach. Das mit dem anklickbaren Link ist mir erst gar nicht aufgefallen. Also noch mal für alle zum Verständnis: in der Pressemitteilung des Landgerichts Köln findet sich tatsächlich ein direkter Link zum Pornoportal redtube.com. Links zu Pornoportalen scheinen also rechtlich nicht bedenklich zu sein (Stichwort "Jugendschutz).

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