Pay-TV-Schwarzgucker hatten 2008 endgültig ihr schwarzes Jahr. Bis dahin gab es zig einfache Methoden um Pay-TV-Sender wie damals Premiere (jetzt Sky) zu entschlüsseln. Bereits billige 50 Euro Sat-Receiver mit modifizierter Firmware reichten aus, um alle verschlüsselten Programme "hell" zu machen.
2008 haben die Pay-TV-Sender ihre Verschlüsselung allerdings verschärft und seit dem wurde keine simple Knackmethode mehr gefunden.Hartnäckige Schwarzgucker haben als letzen Ausweg die recht aufwändige Methode Cardsharing erfunden. Simpel gesagt braucht es dabei einen modifizierten Receiver, der den jeweils aktuellen Schlüssel eines Senders übers Netzwerk verteilt, an andere Teilnehmer liefert.
Eine "Pay-TV-Karte" kann also via Netzwerk/Internet von zig Leuten (mit ebenfalls geeigneten Receivern) genutzt werden. Dieses Teilen ist selbsterklärend illegal. Bereits im Juli 2012 gab es in der Cardsharing-Szene bundesweit eine Razzia.
Einer der Schlüssellieferanten soll bis zu 1.300 Kunden versorgt haben, die ihm dafür via dem "anonymen" Bezahlsystem Ukash geblecht haben. Die Razzia scheint die Schwarzgucker nicht abgeschreckt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen soll vier mutmaßliche Cardsharing-Betreiber in Südthüringen und Franken geschnappt haben, meldet unter anderem Digitalfernsehen. Für ihren Dienst haben die Lieferanten ihren Kunden einmalig 60 Euro und dann monatlich zwischen 5 und 10 Euro berechnet - also deutlich weniger, als ein durchschnittliches Sky-Abo kostet.
Im Rahmen der Ermittlung wurden die Server der Cardsharer beschlagnahmt, auf denen sich vermutlich auch die IP-Adressen der Kunden befinden. Angeblich hat die Staatsanwaltschat bereits 80 IP-Adressen ermittelt und gegen deren Nutzern Verfahren eingeleitet. Ingesamt gab es laut Digitalfernsehen wohl 300 Kunden, die jetzt mit Ärger rechnen müssen.
Cardsharing verstößt gewiss gegen die Nutzungsbedingungen der Pay-TV-Sender. Und einen Cardsharing-Server betreiben und dafür Geld kassieren, das ist selbsterklärend in höchstem Ausmaß kriminell. Da gibt es leider keine Ausreden. Ich weiß nicht in welchem Ausmaß den Nutzern des Cardsharing-Dienstes Strafe droht.
Vermutlich greift hier aber der Strafbestand Erschleichen von Leistungen, der sich auch auf Telekommunikationsnetze bezieht. Eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr werden die Erwischten vermutlich nicht verbüßen müssen, aber eine beachtliche Geldstrafe kann es schon werden.