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News: Neue GEZ-Maschinerie gesetzeswidrig?

Rossmann verklagt ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Michael Nickles / 186 Antworten / Flachansicht Nickles

Zum Jahresbeginn wurde die GEZ durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (die neue GEZ) abgelöst. Ab sofort muss jeder Haushalt pauschal die volle Rundfunkgebühr blechen, auch wenn keine Empfangsgeräte vorhanden sind. Die Umstellung des GEZ-Mechanismus wurde zwar viele Jahre kritisiert, dann aber durchgezogen.

Jetzt geht aber doch das Gejammer los. Von einem "riesen Abbuchungs-Chaos bei der neuen Rundfunkgebühr" spricht die Bild, es werden mehrere Fälle beschrieben. Beispielsweise ein Rentner, der mit seiner Freundin zusammenlebt und deshalb bereits im vergangenen Jahr bei der GEZ gekündigt hat - abgebucht wird von seinem Konto aber wohl weiterhin.

Bei einer Redakteurin aus Hamburg buchte der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gleich die komplette Jahresgebühr in Höhe von 215,76 Euro auf einen Schlag ab ohne vorher nachzufragen.

Während viele über die neue "Zwangsabgabe" nur schimpfen, geht das Drogeriemarktunternehmen Rossmann jetzt gegen den "Beitragsservice" in die Offensive.


1972 hat Dirk Roßmann deutsche Handelsgeschichte geschrieben, als er im Herzen Hannovers seinen ersten „Markt für Drogeriewaren“ eröffnete – den ersten Drogeriemarkt Deutschlands. (Foto: Rossmann)

Im vergangenen Jahr musste das Unternehmen nach eigenen Angaben 39.500 Euro an die GEZ entrichten. Nach der Umstellung des Gebühreneinzugsmodells seien jetzt geschätzt 200.000 Euro fällig - also rund 500 Prozent mehr.

Bei seiner Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof bezieht sich Rossmann unter anderem auf den Verstoß gegen das Gleichheitsgebot. Damit ist gemeint, dass Unternehmen mit vielen Niederlassungen gegenüber solchen mit wenigen benachteiligt werden - auch wenn sie nicht mehr Mitarbeiter haben.

Für alle Gebühren-Betroffenen interessant: in der Klage vertritt Rossmann auch die Auffassung, dass der neue verabschiedete Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gesetzeswidrig ist. Alle Details zur Klage können unter anderem im Bericht der FAZ nachgelesen werden.

Michael Nickles meint:

Der generelle Witz im Fall Rossmann ist (wie bei allen Firmen dieser Art), dass pro Filliale geblecht werden muss - auch wenn dort kein Rundfunkempfang getätigt wird. Zumindest habe ich in noch keiner Rossmannfiliale einen Fernseher oder ein Radio gesehen. Und dass dort ein vielleicht im "Büro" stehender PC nebenbei für Rundfunkempfang genutzt wird, glaube ich auch nicht.

Aktuell ist es übrigens wohl so, dass alle bisherigen GEZ-Verweigerer in diesen Tagen Post kriegen und zur Zahlungseinwilligung aufgefordert werden. Gegen diesen "Bescheid" kann man sich binnen eines Monats wehren, ihn ablehnen. Allerdings (so berichten Anwälte) ist die Chance auf einen Klagerfolg gering bis aussichtslos.

Klagende bleiben also sehr wahrscheinlich auf ihren Anwalts-/Gerichtskosten sitzen. Auch im Fall der Klage von Rossmann sehe ich keine Erfolgschance. Das Volk hat die Zwangsabgabe längst gefressen und drum bleibt das so wie es ist.

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Doppelpost The Wasp
mawe2 Fieser Friese „Hast recht, ich habe mich da verzettelt. Die ...“
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Einerseits behauptet man "besser" als die Privaten sein zu wollen (unbeschrieben, manchmal ist es so), aber andererseits wiederum ist man gierig genug, diese Einnahmequelle auch noch eben abzugrasen.

Naja: Es ist schon besser, wenn im Vorabendprogramm der (ö.r.) Sender (wo sowieso kaum einer guckt) zwischen ein paar Ratgebersendungen vielleicht der eine oder andere Produkthinweis gezeigt wird als wenn (wie bei den Privaten) ein Spielfilm von vielleicht 90 min Dauer viermal durch jeweils 10-minütige Werbespots zerbröselt wird!

Das Eine ist ein zaghafter Versuch, die ö.r. Gebühren durch zusätzliche Werbeeinnahmen etwas zu reduzieren, das andere ist eine brutale Vergewaltigung des Zuschauers und eine Beleidigung für alle, die an der Entstehung des Films beteiligt waren.
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OK, verstehe! mawe2
Genau das. Fieser Friese
Deutschlands Elite ... torsten40
Welcher Mist? torsten40
Hallo Leute schon ... agtino