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News: Speicherlüge?

Microsoft wegen Surface-Tablets verklagt

Michael Nickles / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Andrew Sokolowski, Rechtanwalt aus den USA, sorgt mit einer Klage gegen Microsoft weltweit für Schlagzeilen. Er hat sich laut Bericht der Seattle Times vergangene Woche ein Surface Tablet mit 32 GByte gekauft und dann festgestellt, dass nur 16 GByte frei verfügbar sind - also nur die Hälfte der beworbenen Menge.


Im Microsoft Store gibt es bei der Beschreibung der Surface RT-Tablets diverse Fußnoten. Nur wer die liest, erfährt beispielsweise, dass auf Windows RT nur Apps und keine normalen Windows-Anwendungen laufen. Und: dass das mitgelieferte Office nicht kommerziell genutzt werden darf. Bei den Speicherangaben gibt es aber keine Fußnote. Da steht halt 32 beziehungsweise 64 GByte.

Sokolowski klagt, dass Microsoft falsche Werbeversprechungen mache und wirft unfaire Geschäftspraxis vor. Ziel ist vermutlich, dass Microsoft Schadensersatz leisten soll. Microsoft hat in einer Stellungsnahme inzwischen mitgeteilt, dass man die Vorwürfe als haltlos betrachtet.

Microsoft verteidigt sich damit, dass Kunden bekannt sei, dass sich die freie Speicherkapazität durch Betriebssystem und vorinstallierte Anwendungen verringere. Außerdem könne man den Speicher dank Micro-SD-Steckplatz und USB-Anschluss erweitern.

Michael Nickles meint:

Also was jetzt? Ist der Anwalt ein Kleinkarierter, einer der nur auf sich aufmerksam machen will? War er wirklich so blöd zu glauben, dass 32 GByte frei sind? Oder hat der Mann vielleicht gar nicht mal so Unrecht?

Räumt man ihm Recht ein, dann hat das gewiss gigantische Konsequenzen. Denn: es ist ja seit geraumer Zeit üblich, bei Geräten mit Speicher nur die Gesamtkapazität anzugeben und nicht die, die wirklich frei ist.

Bei "Discounter-PCs" wird ganz normal mit einer "gigantischen" Terabyte-Platte geworben und dabei verschwiegen, dass ein "paar Zerquetschte" davon für das Betriebssystem und installierte Sachen draufgehen. Und gewiss: im Fall einer Terabyte-Platte ist es schnuppe, wenn "50 MByte" für irgendwas verbraten werden.

Im Fall eines 32 GByte Speichers von dem die Hälfte belegt ist, ist das schon heikler. Aber nicht fatal, weil ja die Möglichkeit zur Speichererweiterung besteht. Was ist aber bei Tablets oder anderen Geräten, die keine Speichererweiterungsmöglichkeit bieten?

Ist es da auch okay, wenn die freie nutzbare Kapazität verschwiegen wird? Wie soll eine "Richtlinie" aussehen? Oder braucht es keine?

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Fetzen dirk42799 „Hier könnte man mal hinterfragen ob nicht hinweisen...“
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Nicht jedes Hinken ist ein Vergleich. Vergleichbar wäre ein 65l Tank, von dem man nur 50l nutzen kann, weil aus best. Gründen 15l im System bleiben müssten. Andere Variante, 5 Sitzplätze von denen nur 4 verfügbar sind, weil auf dem 5ten der Boardrechner untergebracht ist, ohne den das Auto nicht fährt.

Dein Beispiel ist zwar ärgerlich, aber kein Zustand auf Dauer. Zumal ich dafür durchaus plausible Begründungen finden kann. Sicherheit, oder Benzinklau, oder Millionen von Litern, die mit den Autos irgendwo auf Halde stehen. Die Autos werden im Werk betankt, nicht beim Händler. Ich hole meine im Werk und da ist für 50€ Sprit im Tank, die ich natürlich extra zahlen muss. Was allerdings am Finanzamt liegt, nicht am Hersteller.

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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