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EPay: Privatverkäufer und Gewährleistung

peterson / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe vorhin im TV eine interessante Sendung über gebrauchte Winterreifen gesehen.
Dort wurden auch Reifen bei ePay zum Testen gekauft.

Nun ist ja allgemein bekannt, dass Privatverkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen können.

Aber Vorsicht Falle.

Sie können keine Personenhaftung ausschließen.
Das heißt im oben erwähnten Fall:
Wickelt sich jemand aufgrund schadhafter Winterreifen um einen Baum und es werden die Reifen als Ursache nachgewiesen, dann haftet auch der ePay-Privatverkäufer.

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jueki gelöscht_300542 „ Ok, das sind jetzt so Sprüche. Vermutlich ward ihr nie jung oder meinetwegen...“
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Und wenn man eine schrottreife Gurke fährt, überlegt man sich schon, ob man dieser noch einen Satz neuer Puschen spendiert.
Wenn Du das bei einem PC, Fernseher, Küchenherd oder Unterhosen machst, dann ist das allein Deine Sache.
Machst Du so etwas hingegen mit einem Auto, welches sich am öffentlichen Verkehr beteiligt, nicht mehr.
Dann ist das von Allgemeininteresse.
Wenn Du dann wegen eines geplatzten Reifens, einer durchgerosteten Bremsanlage oder einer ausgeleierten Lenkung einen Personenschaden verursachst, kann man trefflich über die Haftung streiten.
Ich finde das unverantwortlich. Haftung hin und her - die übernimmt in diesem "Rechtsstaat" sowieso der, der weniger Geld für einen Anwalt hat.

Jürgen
- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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