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Yan_B gelöscht_305164 „ Da haben die Richter das Problem geortet. Das ist nämlich nicht o.K.“
Optionen

Vorsicht, es geht ja darum, dass der Nutzer vorher explizit das automatische Aufladen eingerichtet hat!

Insofern ist einmaliges automatischen Neuaufladen auf jeden fall okay, ja sogar vom Kunden gewünscht.

Die Sache dabei ist nur: Der Anbieter sieht den Auftrag für das automatische Aufladen als "gültig bis es gekündigt wird" an, der Kunde und der Richter (in diesem Fall) als "nur einmal gewollt".

Wobei ich fast unterstellen würde, dass der Kunde sich diese "Ausrede" erst einfallen lassen hat, nachdem er die Rechnung gekriegt hat.
Denn: Warum soll ich mein Handy mit 10 € aufladen, mich an den PC setzen und den Anbieter mit einer einmaligen automatischen Aufladung von 10€ beauftragen? Dann würde ich doch einfach von vornherein 20€ aufladen...
So gesehen hat der Kunde echt Glück gehabt - ich bin mir fast sicher, dass er beim bestellen dieser Option beabsichtigt hat, es dauerhaft laufen zu lassen.

Yan