Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Wegelagerei bei Prepaid- Karten

jueki / 88 Antworten / Flachansicht Nickles

In meiner Familie -alle Wenigtelefonierer- ist es nun schon mehrfach geschehen, das trotz vorhandenem Guthaben um die 20 Euro die Karte von einem Tag auf den anderen gesperrt wurde. Jedesmal habe ich eine geharnischte Mail geschrieben - und die Karte wurde "aus Kulanzgründen" wieder freigegeben.
Kulanzgründe? Also ist es kulant und ich muß mich bedanken, das ich mein Eigentum -hier 20 Euro- behalten darf?
Nun ist mir das bei der einen Karte zum zweiten Male passiert - genau ein Jahr nach der ersten Sperrung erneut.
Da gibt es doch ein Gerichtsurteil, oder?
Nur hat sich anscheinend nur der Plebs an Gerichtsurteile zu halten, ab einem gewissen Kontostand ist das Kinderkram. oder?
Was meint ihr - kann man da etwas (etwas realistisches!) dagegen zun?
Ich hab gleich vorsichtshalber mal auf eines meiner Konten geschaut, dort hab ich jahrelang nichts eingezahlt und nichts abgehoben.
Ist noch da.
Hätte ja sein können, die Bank ist der Meinung, ich benötigte das nicht mehr!

Jürgen

Mahlzeit! : Gruß luttyy
hammerzahnrad jueki „Danke! Eine sehr sachliche Meinung. Die voll mit meiner Meinung übereinstimmt....“
Optionen
Und das ich mein Geld erst zurückfordern muß - als sei es das Eigentum des Händlers.

Nunja, in bestimmter Form muss ich das bei Banken auch machen. Wenn ich Geld vom Sparbuch holen will oder sogar beim Abheben vom Girokonto muss ich den Schein ausfüllen und unterzeichnen. Mag sein, dass der Vergleich hinkt, aber irgendwo muss man immer Anträge ausfüllen oder Einforderungen machen. Sei's wegen der Verifikation oder sei's damit der Händler weiß wohin das Guthaben transferiert werden soll.

Die Kommunikation vieler Betreiber ist halt schlecht und das führt oft zu Konflikten.
Ein Beispiel: Meine Mutter hat noch eine alte O2-Loop Prepaid Karte. Immer wenn die Karte so ziemlich bald am deaktivieren nahe ist, bekommt sie einen Brief von denen mit der Bitte einzuzahlen.
Hier klappt die Kommunikation. Auch wenn meine Kritik an der Zwangseinzahlung bestehen bleibt aber das ist ein anderes Problem.

Damit die Erreichbarkeit gewährleistet ist, kann der Anbieter gerne, wenn der Umsatz eines Kunden gering oder gleich Null ist, das Guthaben zum Wartungspreis bei Verfall der Frist belasten. Und wenn die Karte kein Guthaben mehr aufweist, dann erst können Sie gerne die Karte deaktivieren. Aber auch hier vorrausgesetzt mit schriftlicher Benachrichtigung.

Dann wäre alles gut :)

ACK. Gruß - Kongking kongking