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News: Analogkäse Teil 2

Verbot von geklebtem Fleisch gefordert

Michael Nickles / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit einigen Monaten sorgt das sogenannte "Klebefleisch" für Schlagzeilen. Dabei wird beispielsweise als "vom Stück" beworbener Schinken aus kleinen Fleischteilen zusammengeklebt. Im April ergab eine Untersuchung von 13 verpackten Schinkenprodukten, dass sechs davon "geklebt" waren (dazu unter anderem Bericht der Berliner Morgenpost).

Generell gibt es dafür die Bezeichnung "Formfleisch", wobei sich die Hersteller natürlich drum bemühen, die zu vermeiden. Weder den Schinken selbst noch den Verpackungen lässt es sich ansehen, dass es sich nicht um "richtigen" Schinken handelt. Jetzt kommt ein bisschen Bewegung in die Sache.

Die Bundesregierung wurde vom Bundesrat heute dazu aufgefordert, aktiv zu werden, eine "Kennzeichnungspflicht" zu schaffen. Die Verbraucherzentrale hat gleich mal mit einer Pressemitteilung gekontert. Sie lehnt eine Kennzeichnungspflicht ab und fordert stattdessen ein konsequentes Verbot.

Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband: "Wo Schinken drauf steht, muss auch Schinken drin sein".

Einen kleinen Etappensieg gegen Klebefleisch hat die Verbraucherzentrale bereits im Mai dieses Jahres errungen. Aufgrund massiver Kritik des Verbands hat das EU-Parlament die Zulassung des Enzyms Thrombin als Lebensmittelzusatzstoff gestoppt, dessen Einsatz als "Klebstoff" geplant war.

Laut Bericht des Spiegel kam die Ablehnung im Europaparlament nur mit knapper Stimmermehrheit von 370 zustande - benötigt wurden mindestens 369 Stimmen.

Der EU-Gesundheitskommissar John Dalli hatte Thrombin im Vorfeld der Abstimmung als gesundheitlich unbedenklich beworben.

Michael Nickles: Im Juli 2009 brachte die Verbraucherzentrale die Lebensmittelindustrie zum "Kochen". Sie veröffentlichte eine Liste von Lebensmittelimitaten.

Daraus geht beispielsweise hervor, dass mit "gefangen im indischen Ozean" beworbene Garnelen, nicht unbedingt Garnelen sind. Sie können auch aus nicht verwertbaren "Fischabfällen" oder Hühnereiweiß zusammengebastelt werden. Dabei ist die Liste der Verbraucherzentrale noch harmlos.

Viel ekelhafter wird es, wenn man recherchiert, was sich in Lebensmittel überhaupt so für Zeugs befindet. Beliebt bei Brötchen und generell Backwaren ist beispielsweise der Zusatzstoff "E-920" (Cystein). Das macht den Teig besser knetbar und hält das Gebackene länger in Form.

Cystein lässt sich unter anderem aus Menschenhaar gewinnen. Dass dafür vor allem chinesische Häftlinge regelmäßig geschoren werden, ist hoffentlich nur ein blödsinniges Gerücht. Auf jeden Fall Guten Appetit.

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Scheissegal... lard
Fieser Friese Karlheinz5 „ Wo hast du das denn her? Es stimmt ganz einfach nicht, es geht nur darum, dass...“
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Es stimmt ganz einfach nicht, es geht nur darum, dass der Spieß nicht abkühlen darf und danach neu aufgewärmt mit, dann müsste er entsorgt werden, in allen anderen Fällen natürlich nicht.

Nix für ungut.
Das was von den Behörden vorgeschrieben ist, ist eine Sache. Wie und ob man sich daran hält, eine andere. Und ob die Kontrollen aufgrund der Einsparmaßnahmen in den Behörden alles erfassen können, ist wieder etwas anderes.

Von einem Arbeitskollegen, der, wie oben beschrieben, mal 'ne Zeit lang für 'ne Dönerbude aus seiner Nachbarschaft als Lieferfritze gefahren ist, weiß ich alles, nur nichts, was mein Vertrauen in eine Dönerbude stärkt.

Dort packte man den Spieß in den Kühlraum und haute diesen am nächsten Tag wieder in den Grill. Und wenn was übrig blieb, was sich so nicht mehr verkaufen ließ (z.B. Schnittkrümmel, etc.), kam's in den Salat.

Selbst habe ich auch schon gesehen, dass man in einer Dönerbude kurz vor Ladenschluss die Spieße weggebracht hat. Es sah nicht unbedingt danach aus, dass diese Dönerbude im Nebenraum Warmhaltegrills gehabt hätte.

Das muss ja nix heißen, aber bei einem Verkaufspreis von 2,50-3,50€ kann und sollte man keine Wunder erwarten.
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:- Joerg69