Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Abofalle drive2u - Klagen die wirklich ?

PaoloP / 89 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Ein Freund von mir hat mir heute erzählt das er einen Anwalt sucht weil er auf drive2u.de( OPM Media GmbH
Frank Drescher )reingefallen ist. Die Kosten sind ganz unten versteckt, keine Einblendung mit grossem Hinweis oder so. Ich hab ihm gesagt er soll die Füsse still halten und garnix tun aber hatte nun schon einen regen E-Mail Schriftverkehr mit denen.
Zuletzt haben sie ihm nur noch einen Link geschickt
http://www.deutsche-zentral-inkasso.de/aktuelles.php

Hier ist zu lesen

Aktuelles
25.02.2010 | Drive2U.de - 25.02.2010 Amtgericht Nürnberg Urteil - Kunde erkennt Zahlungspflicht vor Gericht an
18.02.2010 | Live2Gether.de - Amtsgericht Tuttlingen Urteil: Teilnehmer erkennt Forderung vor Gericht an
18.02.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Tübingen Beschluss: OPM Media GmbH verklagt erfolgreich säumige Kunden

Downloadbar sind sogar die Amtsgerichtbeschlüsse.

Er macht sich jetzt natürlich doch einigermaßen Sorgen und ich hab ihm gesagt wenn der Gerichtsbrief kommt erst dann brauchst du einen Anwalt. Vorher weiter nichts tun. Wie seht ihr das - war mein Ratschlag korrekt?





soap2000 Nachtrag zu: „Habe es gefunden. Es heißt Timestamp oder zu deutsch Zeitstempel. Hier der Link...“
Optionen

@winnigorny1

Auch wenn es sehr gering ist das geklagt wird, hat scheinbar einer dadurch gewonnen weil er nicht geschwiegen sondern diesen arglistigen Vertrag durch eine einzige Email angefechtet hat, halt mit seinen eigenen Worten. So schaut es jedenfalls aus. Einmal sollte man schon denen mitteilen das man nixs zahlt und kein Vertrag abschließen wollte, da kann man sogar seinen ganzen Frust rauslassen (doch je weniger um so besser - finde ich) - man muss es aber nicht. Dieses Urteil ist noch fast neu vom 10.06.2010 AG Alzey Az: 23 C 2/10, das Aktenzeichen kannte ich schon lange aber nicht den Inhalt - habe ich heute im Netz gefunden.
In diesem Urteil wollte OPM Media GmbH dann doch nur 96 € haben, in dem Klageentwurf vom Inkassounternehmen will OPM 154,55 €. Bekommen die eh nicht.
Er hat alles mit Nichtwissen bestritten, Schweigen ist wirklich Gold, aber er hat durch seine Email diesen angeblichen Vertrag wirksam angefechtet (§ 142 1 BGB + 2 für OPM). Der Richter findet auch klare Worte für die Täuschung was die Preisangabe auf deren Seite und deren Aufmachung (Gestaltung) betrifft (freut mich) - siehe PAngV § 1, 6 wegen der Preisangabe (vielleicht liest dies jemand von OPM mit). Und es kümmert diese Firma nicht, eigentlich logisch, denn sie machen munter weiter.

Dieses Urteil wird leider nicht von der Inkassofirma als Kopie mitgeschickt, auch fehlt dieses Urteil in deren Urteilen-Sammlung. Die werden bestimmt wissen warum :-).

Auch sollte jeder der von dieser Inkassofirma ständig Mahnbriefe bekommt sich beim Kammergericht Berlin beschweren, einfach das Mahnschreiben + was dabei war als Kopie mit schicken. Wenn dies viele machen kann dieser Herr von der Inkasso auch irgendwann einpacken - ein anderer macht dann weiter.

Grüße aus München
Mathias

10.06.2010 OPM Media GmbH verliert Prozess am AG Alzey (AZ: 23 C 2/10). Ein ggf. zunächst wirksam abgeschlossener Dienstvertrag ist aufgrund der Anfechtung seitens des Beklagten nichtig. Die Klägerin handelte arglistig. (steht im ersten Link unten)

http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergrundmaterial/301-399-Firmenliste/332-opm_media/332-Drive2u_de.htm

http://www.recht-frech.de/2010/09/26/liebe-freunde-von-der-doz-deutsche-zentral-abzocke-warum-veroeffentlicht-ihr-nicht-dieses-urteil/