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News: Wenig sparen, viel kassieren

GEZ soll ab 2010 sozial Schwache quengeln

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Ab 2013 wird das bisherige Rundfunkgebühren-Eintreibungsmodell via GEZ durch die umstrittene "pauschale Haushaltsabgabe" ersetzt. Die dafür nötige Änderung des Staatsvertrags haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer Anfang Juni durchgewunken (siehe GEZ-Gebühren: ab 2013 muss jeder blechen).

Aus einem aktuellen Bericht der Financial Times geht hervor, dass die Umstellung auf die neue Kassiermethode teuer wird. Die Rede ist von 150 Millionen Euro. Theoretisch braucht es die GEZ dann zwar nicht mehr, praktisch bleibt sie aber bestehen, weil die ARD und ZDF das so wollen.

Allerdings soll die GEZ ihre Betriebskosten senken - das waren im Jahr 2009 2,13 Prozent (161,6 Millionen Euro) sämtlicher Gebühreneinnahmen. GEZ-Geschäftsführer Hans Buchholz hat gegenüber der Financial Times angekündigt, dass er die Kosten auf unter 2 Prozent drücken will. Klar ist jetzt auch, warum die öffentlich rechtlichen Sender die GEZ weiterhin als Inkassounternehmen haben will.

Grund sind sozial schwache Haushalte/Personen, die von der Gebühr befreit sind (aktuell rund 3,1 Millionen, Tendenz steigend). Bei denen soll künftig alle 6-9 Monate nachgeprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung noch bestehen.

Michael Nickles meint: Mit "die Kosten auf unter 2 Prozent" drücken ist vermutlich 1,99 Prozent gemeint. Und dass der "GEZ-Mann" künftig permanent vor allem sozial Schwache kontrollieren und quengeln wird, bezweifle ich arg. Denn: der neue Staatsvertrag ermöglicht der GEZ großen Spielraum beim Doppel- und Dreifachkassieren.

Wie bei Geplanter Staatsvertrag erleichtert GEZ das Kassieren von mir ja bereits kommentiert: der Begriff der "Wohnung" ist sehr schwammig definiert.

Jede "baulich abgeschlossene Raumeinheit" innerhalb eines Gebäudes, die zum Wohnen geeignet ist, ist als GEZ-pflichtige Wohnung zu verstehen. Hinzu kommen auch Dinge wie "Wohnwägen" - egal ob sie permanent genutzt werden oder nicht.

Und die Autos von Selbstständigen, die die Karre auch beruflich nutzen, sind natürlich weitere Wohnräume, für die volle GEZ-Gebühr fällig ist.

Max Payne Michael Nickles „ Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die GEZ es in solchen Fällen...“
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Das wird kein Verwaltungsgericht so akzeptieren. Wenn der Wohnwagen für niemanden als Wohnsitz gemeldet ist (und auch kein Verstoß gegen die Meldepflicht vorliegt), ist es eben kein Wohnsitz im Sinne des Meldegesetzes.