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News: Erhebliche Rechtsverstöße

Google WLAN-Skandal: Wer kommt in den Knast?

Michael Nickles / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Ausspähen von Daten ist in Deutschland eine Straftat. Und damit trifft es aufgrund des WLAN-Schnüffelskandals jetzt auch Google. Im April kam raus, dass Googles Streetview-Karren auch den Datenverkehr privater WLAN-Netzwerke aufzeichneten (siehe Geheimnis von Google's Kamera-Karren gelüftet).

Laut Google handelte es sich dabei um ein "Versehen". Obgleich Google den Fehler umgehend eingestanden und sich bereit erklärt hat, mit den Datenschutzbehörden zu kooperieren, hat der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz (Edgar Wagner) jetzt einen Strafantrag gegen Google gestellt.

Der Strafantrag bezieht sich auf die Verantwortlichen von Google in Deutschland und in den USA. Nach Auffassung von Wagner hat Google in allen Städten und vielen Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz Straftaten begangen (gem. § 44 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, § 202 b Strafgesetzbuch und § 148 Abs. 1 i.V.m § 89 Telekommunikationsgesetz).

Obgleich Google das Scannen von WLAN-Datenverkehr seit 6. Mai 2010 eingestellt hat, seien die begangenen Rechtsverstöße als erheblich zu bezeichnen.

Michael Nickles meint: Natürlich führt an diesem Strafantrag kein Weg vorbei, eine gesetzliche Sonderregelung für Google ist nicht denkbar. Bringen wird das alles vermutlich allerdings nichts.

Ich bin mal gespannt, wer bei Google als "Verantwortlicher" ermittelt wird - bereits das dürfte ziemlich knifflig werden.

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Eben diese Bereitschaft der Staatsanwaltschaften ist das Problem bei dieser Sache. Die meisten Staatsanwaltschaften verstehen von dem Thema nichts, die Höchststrafen bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz sind lächerlich im Vergleich zu Umsatz und Gewinn von Google, so dass gegen Zahlung einer Geldbuße, die Google ungefähr so belasten wie 10 Cent den durchschnittlichen Forenteilnehmer, das Thema vom Tisch sein wird.

Es geht nur ums Wollen, nicht darum, dass man nichts machen könnte. Es ist genau richtig beschrieben, wie man an die Sache heranzugehen hat. Die Fahrer sind zunächst einmal die Täter, wer sonst? Wenn ein Fuhrunternehmer den Fahrer auf einen LKW mit glatten Reifen losschickt, sind auch bei dran. Der eine, weil ihm das Ding gehört, der andere, weil er damit gefahren ist. Und das ist hier genau so.

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