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.......ich will raus!!

sandra0172 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Guten Morgen Ihr Lieben,

Freenet verkauft an 1&1 - habe ich jetzt einen Grund, meinen am 05.02.09 geschlossenen Vertrag mit freenet (Vertragslaufzeit = 2 Jahre) zu kündigen?

Ich ziehe am Wochenende um von Frankfurt nach Dortmund und mein Partner hat bereits einen 1&1 Anschluß, den er auch beruflich nutzt, während ich auf meine Nummern auch gut verzichten kann.
Deshalb wüßte ich gern, ob es eine Möglichkeit gibt durch die Übernahme von freenet durch 1&1, vorzeitig aus meinem Vertrag auszusteigen.


Liebe Grüße,
Sandra

Wir gehen mit unserer Welt um, als hätten wir noch eine Zweite im Kofferraum! (Jane Fonda)
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out-freyn WVB-38 „Es wird vermutlich so sein, wenn dein Anbieter dir am neuen Wohnort einen...“
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wenn dein Anbieter dir am neuen Wohnort einen gleichwertigen Anschluss zur Verfügung stellen kann, wird er die Kündigung nicht akzeptieren.

Das ist eine Sache. Das andere ist, dass Sandra offenbar mit ihrem Partner zusammenzieht und dort bereits ein Anschluss besteht. Somit hätte Sandra den Vertrag nicht geschlossen, wenn sie schon vorher dort eingezogen wäre.

@Sandra: Ich würde hier mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentieren. Nach § 313 (3) BGB steht Dir in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu:

§ 313 BGB:

(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich, oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktritts tritt für ein Dauerschuldverhältnis das Recht zur Kündigung.
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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