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News: Jetzt soll Bundesverfassungsgericht entscheiden

Lehrerin kämpft weiter gegen Meinungsfreiheit

Redaktion / 57 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Internet-Portal spickmich.de gestattet es Schülern ihre Lehrer und Schulen anonym zu bewerten, ihnen eine "Note" zu verpassen. 2007 hat eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen dem Bewertungsportal den Krieg erklärt und bereits in mehreren Prozessen versucht, ihre Daten und Benotung entfernen zu lassen.

Sie hat von ihren Schülern nur die Note 4,3 verpasst gekriegt. Bislang waren alle Prozesse vergeblich, im Juni scheiterte der Versuch es beim Bundesgerichtshof durchzusetzen. Auch hier beriefen sich die Richter auf das Recht zur freien Meinungsäußerung.

Die "Pädagogin" lässt dennoch nicht locker und will jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Ganz anders hat es übrigens eine 35jährige Lehrerin laut Bericht von dailymail.co.uk in Großbritannien erwischt. Die hat sich auf ihrer Facebook-Seite schlecht über ihre Klasse geäußert. Sie wurde vom Dienst suspendiert.

Michael Nickles meint: Die Note 4,3 ist für die Lehrerein eindeutig zu gut - die gehört rausgeschmissen. Wer die Funktionsweise von Internet und Meinungsfreiheit nicht kapiert, hat in einem Lehrberuf nichts verloren.

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gerhard38 Olaf19 „ Im Zusammenhang mit diesem Thread müsste man sich dann aber ebenso viele...“
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Im Zusammenhang mit diesem Thread müsste man sich dann aber ebenso viele Gedanken über die "Qualität" der Informationsquellen ... machen
sicher ...
ein Großteil der Infos ist einfach nur Schmarrn.
gut möglich. Wenn es allerdings akzeptierte Grundlage unserer Demokratien ist, dass sich jemand bei seiner politischen Meinungsbildung nicht nur auf "objektive" Quellen stützen muss, dass er niemandem Rechenschaft darüber ablegen muss, wie er zu seiner Meinung gekommen ist und dass er in "geheimer Wahl" (sinngemäß anonym, sieht man vom Eintrag im Wählerverzeichnis ab) seine Stimme abgeben darf, und keine Partei damit argumentieren kann, sie wurde "gemobbt", wenn ihr die Wähler davonlaufen, dann ist nicht einzusehen, warum dieses Verfahren nicht auch im Hinblick auf Lehrer erlaubt sein sollte.

Wenn ich mit der Bedienung und/oder der Qualität der Speisen in einem Restaurant nicht zufrieden bin, steht es mir frei, dort nicht mehr hinzugehen und, sollte im Freundes- oder Bekanntenkreis die Sprache darauf kommen, sehe ich keine Veranlassung, aus meiner Einschätzung ein Hehl zu machen. Die Kriterien für "Mobbing" sind da in keiner Weise erfüllt. Wenn in einem Restaurant die Kunden wegbleiben, dann ist das eben kein Fall von "Mobbing". Der Restaurantbetreiber ist gut beraten, darüber nachzudenken, warum die Kundschaft wegbleibt, statt sich über "Mobbing" zu beklagen.

Diesen Aufschrei möchte ich hören, wenn ein Gesetz geschafften würde, das Bürger verpflichtet, ein bestimmtes Restaurant zu frequentieren, unbeschadet der dort gelieferten Qualität von Speisen und Service. Aber bei den Schulen, denen angeblich das Kostbarste einer Nation, nämlich die Jugend, über Jahre hinweg "ausgeliefert" ("anvertraut"?) ist (Schulpflicht bzw. Unterrichtspflicht), da auf einmal darf der Bürger nur (via Steuern) finanzieren, aber bezüglich der von der Schule erbrachten Leistung muss er sich der Meinung enthalten? Lehrer sind über jede Kritik, Beurteilung und Meinungsbildung erhaben? Die dürfe nicht geäußert werden, denn sonst ist das "Mobbing"? Das ist allerdings die bequemste Art, unbequeme Kritik abzuwürgen, indem man sie als "Mobbing" abstempelt.

Gruß, Gerhard
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schönes Beispiel : Crazy Eye