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The Wasp luttyy „Ja geht's denn noch? Noch so ein gestörter....“
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Tja luttyy, die Gewaltenteilung und der Rechtsweg in einem Rechtsstaat fängt nicht in der Folterkammer an und hört am Pranger auf, auch nicht bei einem verurteilten Mörder. Das unterscheidet einen Rechtsstaat von mittelalterlicher Pre- und Lynchjustiz oder der Inquisition.

Dass der Fall zugelassen wurde, zeigt, dass der Fall nach Auffassung führender europäischer Rechtsgelehrter nicht abschließend geklärt ist, was nicht wundert, der Fall ist nämlich einzigartig. Leser der Bildzeitung werden das aber nie begreifen, denn es wird die Sache verhandelt und nicht über Schuld oder Unschuld der Tat geurteilt.

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