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News: Katja Günther verschärft Mahnungen

Abzocke im Internet wird brutaler

Redaktion / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt in einer aktuellen Pressemitteilung (siehe Münchner Anwältin beantragt echte Mahnbescheide) vor einer Mahnbescheid-Welle der Münchener Anwältin Katja Günther. Die verschickt aktuell zahlreiche Mahnbescheide gegen Internetnutzer, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Fa. Online Content Ltd. für die Nutzung von Internetseiten zu begleichen.

"Dies ist eine neue ‚Qualität’ der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern", so das Urteil von Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale.

Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Denn: bei diesem gerichtlichen Mahnverfahrens prüft das Gericht nicht, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Die Prüfung findet ausschließlich formal statt.

Danach erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird. Wer so einen Bescheid kriegt hat nur noch eine Chance: unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Nur dann ist es Sache des Anbieters, ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einreicht.

In den letzten Monaten haben zahlreiche Internetnutzer nach harmlosen Anmeldungen bei verschiedenen Internetseiten eine böse Überraschung erlebt: Dubiose Anbieter schickten kurze Zeit später Rechnungen und behaupteten, es liege ein rechtskräftiger Vertrag vor. In den meisten Fällen ist aber überhaupt kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Dennoch lassen unseriöse Anbieter nichts unversucht, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen. Um den Druck zu erhöhen, setzten sie bislang vor allem Inkasso- und Anwaltsbüros ein.

"Lassen Sie sich nicht einschüchtern und wehren Sie sich, wenn die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist", so Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale.

Conqueror Redaktion „Abzocke im Internet wird brutaler“
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Ich sag dazu nur folgendes:
Wenn das Gesetz diese Typen agieren lässt, dann MUSS das Gesetz angepasst werden, z.B. Mahnbescheid muss für den Versender kostenpflichtig sein und gerichtlich im vorab abgesegnet sein. Ein Filter sozusagen.

WARUM Stefan40