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News: Eine einzige Datei reichte aus

Hausdurchsuchung bei Emule-Nutzer

Redaktion / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Am 1. September trat das neue Urheberrecht in Kraft. Dessen Ziel ist er vor allem, Rechteinhabern die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu erleichtern - sprich, mit geringerem Aufwand beispielsweise Tauschbörsen-Nutzer zwecks Abmahnung identifizieren zu können. Gleichzeitig soll das neue Gesetz allerdings auch die Kriminalisierung der "Schulhöfe" verhindern, also keine Strafverfolgung bei geringen Delikten gestatten.

Die Abmahnkosten sollen zudem bei Erstverstößen nur 100 Euro Betragen dürfen. Die neue Gesetzgebung hat allerdings einen umstrittenen "Knackpunkt": Ermittlungen sollten nur bei "gewerblichem Ausmaß" zulässig sein. Seit dem sind die Gerichte uneinig darüber, ab wann ein gewerbliches Ausma0 vorliegt (siehe Tauschbörsen-Nutzer pauschal kriminalisiert).

Bereits kurz nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurde klar, dass "Kleinkriminelle" keineswegs geschützt werden. Schon am 5. September 2008 fällten die Landgerichte in Köln und Düsseldorf in zwei Fällen das gleiche Urteile: ein gewerbliches Ausmaß liegt bereits dann vor, wenn nur ein einziges Musik-Album "getauscht" wird.

Aufgrund weiterer recht "chaotischer" Gerichtsurteile, äußerte sich im Oktober 2008 unter anderem der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth in der Wirtschaftswoche zur Sache. Aus seiner Sicht ist es sinnlos Ermittlungen ausufern zu lassen und die Computer und Datenträger Verdächtiger monatelang zu besclagnahmen. Steinforths empfohlene Messlatte: Ermittlungsverfahren sind erst dann gerechtfertigt, wenn ein Raubkopierer mehr als 3000 Musiktitel im Internet verbreitet (siehe Kaum Chancen gegen Raubkopierer).

Der Generalstaatsanwalt wollte damit wohl eine Entlastung der Staatsanwaltschaften erreichen, die 2008 mit Massen-Abmahnungen "erdrückt" wurden. Von einem besonders brisanten neuen Fall wurde jetzt auf Gulli.com berichtet. Anfang 2009 ordnete das Amtsgericht Mühlhausen eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung der PCs und Datenträger eines Tauschbörsen-Nutzers an. Vorausgegangen war eine Abmahnung durch die Kanzlei Schutt&Waetke wegen bestehenden Verdachts, dass der vermeintliche Emule-Tauschbörsen-Nutzer eine Navigations-/Datenbank-Software der Firma Tele Atlas Deutschland GmbH verbreitet hat.

Es ging also um eine einzige Datei beziehungsweise Software, die ab rund 99 Euro erhältlich ist. Bei Eintreffen der Abmahnung schaltete der Verdächtige einen Anwalt ein. Zweckslos. Die Hausdurchsuchung wurde am 18.2.2009 durchgezogen. Die Polizei trafen allerdings nur die Eltern des Verdächtigen an. Der war mit seinem Laptop unterwegs und nicht auffindbar. Gemäß Gesetz ist die "Wohnung unverletzlich", Durchsuchungen sind nur im Fall des Verdachts auf erhebliche Straftaten zulässig.

Im Fall der "einen Datei" war das aus Sicht des Amtsgerichts Mühlhausen der Fall. Die komplette Story nebst Scans der Gerichtsunterlagen findet sich hier auf Gulli.com: Hausdurchsuchung für eine Datei.

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